Kanzlei für Erbrecht – Ihre Experten in Berlin, Hamburg und München

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Der Erbfall ist unvermeidlich – unsere Fachanwälte für Erbrecht stehen an Ihrer Seite

Innerfamiliäre Konflikte, Testaments- und nachfolgebedingte Gesellschafterstreitigkeiten und nicht zuletzt Steuerrisiken können über Generationen hinweg geschaffene Werte gefährden. 

Wir stehen Ihnen vor dem Erbfall mit unserer Expertise bei der Vermögensnachfolge und zur Entwicklung steueroptimaler Nachfolgekonzepte zur Seite.

Nach dem Erbfall vertreten wir Sie zum Beispiel als Erbe, Pflichtteilsberechtigter oder Testamentsvollstrecker.

Kontaktieren Sie uns gern mit Ihrer Mandatsanfrage telefonisch, per E-Mail oder durch das untenstehende Kontaktformular.

Vertrauen Sie unserer gemeinsamen jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte.

Ralph Butenberg, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
+49 40 607 783 650
butenberg@bow.legal

Sybill Offergeld

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
+49 30 200 050 710
offergeld@bow.legal

Dr. Kirsten Schlömer

Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung Ihres Testaments oder Erbvertrages, beraten zu flankierenden Maßnahmen wie z. B. Zuwendungen in vorweggenommener Erbfolge oder anderen Versorgungsmaßnahmen. Wir konzipieren Familiengesellschaftsverträge und Stiftungssatzungen und begleiten Sie bei deren Verwaltung.

Die konkret auf Ihre Situation angepasste Nachfolgeplanung ermöglicht es, spätere Streitigkeiten zu vermeiden und verhindert unangemessene steuerliche Lasten nach dem Erbfall. Wir erarbeiten für Sie und mit Ihnen individuell zugeschnittene und konkret abgestimmte Lösungen.

Wesentlich ist hierbei in aller Regel Ihr Testament oder Erbvertrag, für Ehegatten auch als gemeinschaftliches oder Berliner Testament. Neben der eigentlichen Erbeinsetzung kommen weitere Instrumente wie etwa Vermächtnisse, Auflagen oder die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers in Betracht, um die von Ihnen gewünschten Rechtsfolgen zu gewährleisten, ergänzend Erb- und Pflichtteilsverzichtsverträge.

Geht es um Unternehmen oder Vermögensmassen, die von einer Gesellschaft gehalten werden, müssen etwaige gesellschaftsvertragliche Nachfolgeklauseln bei der Testamentserrichtung berücksichtigt und gegebenenfalls angepasst werden.

Umfangreiche Nachfolgefälle, also erhebliche oder komplex strukturierte Vermögen -insbesondere steuerlich gebundenes Immobilien- oder Betriebsvermögen- erfordern regelmäßig bereits aus Steuergründen weitergehende Maßnahmen zu Lebzeiten, beispielsweise Übertragungen in vorweggenommener Erbfolge mit Nutzungsrechtsvorbehalten oder auch ehevertragliche Maßnahmen zur Anpassung des Güterstandes.

Sofern passend und gewünscht beraten wir gesellschaftsrechtliche Nachfolgelösungen, Familien- und Immobiliengesellschaften und bieten Ihnen Zugang zu passgenau errichteten Familien- oder auch gemeinnützigen Stiftungen.

Auf Wunsch empfehlen wir und erarbeiten mit Ihnen Maßnahmen zur Risikovorsorge wie etwa Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen.

Nach dem Erbfall helfen wir beispielsweise bei Konstituierung des Nachlasses und bei der Erlangung des Erbscheines, verwalten mit Ihnen und teilen Erbengemeinschaften. Selbstverständlich erstellen wir für Sie notwendige Steuererklärungen, seien es Erklärungen zur Feststellung von Grundbesitzwerten oder die eigentliche Erbschaftsteuererklärung.

Wir regulieren Pflichtteilsansprüche und wehren unberechtigte Ansprüche ab. Für Pflichtteilsberechtigte setzen wir die gesetzlichen Ansprüche entsprechend der gesetzlichen Anordnung durch, wenn notwendig kompromisslos und gerichtlich.

Ist die Wirksamkeit eines Testamentes zweifelhaft, ermöglichen wir die Überprüfung der Echtheit, sondieren etwaige Ansatzpunkte zur Erforschung der Testierfähigkeit und prüfen das Vorliegen etwaiger rechtlicher Sperrwirkungen vorhergehender und möglicherweise bindend gewordener letztwilliger Verfügungen.

Für Testamentsvollstrecker sind wir Ansprechpartner, unterstützen bei der ordnungsgemäßen Amtsführung und helfen bei der Umsetzung des Erblasserwillens. Erben können auf unsere Expertise bei der Prüfung und ggfs. Anfechtung von Maßnahmen des Testamentsvollstreckers zählen.

Nach dem Erbfall

Beratungsschwerpunkte

Erbengemeinschaft verwalten und auseinandersetzen

Internationale Fälle – Vermögen oder Erben im Ausland

Beratungsschwerpunkte

  • EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO)
  • Abstimmung von in- und ausländischen Testamenten
  • Trusts
  • Regulierung internationaler Nachlässe
  • Internationale Besteuerung

Verfügen deutsche Staatsangehörige im Ausland über Vermögen, gibt es einen ausländischen Wohnsitz oder liegt ein Testament im Ausland vor, sind Kollisionen des jeweiligen ausländischen Rechts mit den deutschen Rechtsvorschriften vorprogrammiert – trotz der europaweit geltenden EU-Erbrechtsverordnung (EU-ErbVO).

Insbesondere bei der Errichtung von Trusts in England oder in den USA muss zur Vermeidung unliebsamer Überraschungen eine Abstimmung mit den in Deutschland geltenden Regelungen erfolgen, denn das deutsche Recht kennt das Instrument „trust“ nicht.

Neben den eigentlichen Verfügungen zur Vermögensverteilung im Testament ist bei Auslandssachverhalten häufig der wichtigste Aspekt, tatsächliche und komplikationslose Zugriffsmöglichkeiten im Erbfall zu ermöglichen, ohne dass längere behördliche oder gerichtliche Legitimationsverfahren durchgeführt werden müssen.

Wir helfen Ihnen, die richtigen Regelungen am richtigen Ort zu treffen und im Erbfall auch steuerlich nicht die Orientierung zu verlieren.

Erben oder Vermächtnisnehmer mit Wohnsitz im Ausland unterstützen wir bei der Geltendmachung ihrer Rechte in Deutschland.

Wir beraten Sie auch in englischer oder französischer Sprache. Über unser Netzwerk verfügen wir über direkte Kontakte zu Rechtsanwälten und Steuerberatern im Ausland, zum Beispiel in Frankreich, Italien, Polen und den USA. Sprechen Sie uns gern an, wir helfen Ihnen bei der Beauftragung der richtigen Anwälte und Steuerberater im Ausland und stimmen uns mit ihnen ab.

FAQ

Das deutsche Erbrecht bestimmt, dass Ihr Nachlass, also alle positiven Vermögensbestandteile wie z.B. Immobilien und Bankguthaben, aber auch alle Verbindlichkeiten wie z.B. Steuerverbindlichkeiten oder Darlehensschulden automatisch auf den oder die Erben übergehen. Der Erbe oder die Erben treten also automatisch in die rechtlichen „Fußstapfen“ des Erblassers oder der Erblasserin.

Als Erbe treten Sie automatisch die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person an. Sie werden EigentümerIn bzw. InhaberIn aller materiellen und immateriellen Güter der oder des Verstorbenen, übernehmen auch die eventuell bestehenden Schulden und treten in die bestehenden Verträge ein.

Ein guter Anwalt bzw. eine gute Anwältin hört Ihnen ersteinmal zu und lässt sich den vollständigen Sachverhalt und die aufgetretenen oder drohenden Schwierigkeiten Ihres konkreten Falles schildern. Sodann erarbeitet der Anwalt oder die Anwältin mit Ihnen einen Plan, um Ihre Zielvorstellungen rechtlich umzusetzen. Gute Anwälte halten sich in aller Regel mit Erfolgszusagen zurück und vermitteln Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und Ihrer Rechtsansprüche sowie deren konkreter Durchsetzbarkeit.

Häufig bildet die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Untergrenze der Anwaltsvergütung. Üblich sind ferner Zeithonorare, also die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit auf der Grundlage eines Stundensatzes. In Einzelfällen können auch Pauschalhonorare entstehen, z. B. Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentsentwurfes. Das Wichtigste ist: Vor dem Auftrag muss Klarheit und Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin über das Honorar herrschen.

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