Im Erbfall können Vollmachten wie zum Beispiel Generalvollmachten, Bankvollmachten und Vorsorgevollmachten von zentraler Bedeutung sein. Durch Vollmachten kann einerseits die Nachlassabwicklung effizient ermöglicht werden. Andererseits können erhebliche Konflikte zwischen Erben und Bevollmächtigten auftreten, wenn Bevollmächtigte bereits zu Lebzeiten des Erblassers aktiv waren.
Aber auch, um persönliche Vorstellungen in Bezug auf die eigene Pflege, Betreuung und Versorgung im Krankheitsfall oder im Alter rechtssicher zu bestimmen, kann die die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht empfehlen.
Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung, um derartigen Konflikten vorzubeugen, sie zu lösen und die reibungslose Abwicklung des Nachlasses auch in Bezug auf Vollmachtsfragen zu gewährleisten.
Sie finden hier weitergehende und hilfreiche Informationen:
- Vorsorge- und Generalvollmachten
- Notfallvorsorge für Unternehmer und Unternehmerinnen
- Betreuungsanregungen und Vertretung in Betreuungsverfahren
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FAQs Vollmachten und Betreuungsverfahren
Nein. Denn die Vollmacht sagt nichts darüber aus, wer rechtlich die Nachfolge des Erblassers antritt, also in seine rechtlichen „Fußstapfen“ tritt. Gleichwohl kann die Abwicklung des Nachlasses zumindest teilweise durch eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht erleichtert werden.
Das kommt darauf an, ob in Bezug auf den konkreten Nachlass die sofortige Handlungsfähigkeit des Erben nach dem Erbfall sichergestellt werden muss, z.B. in Bezug auf die Geschäftsführung eines Unternehmens. Ist das der Fall, dann ist die Vollmachtserteilung natürlich sinnvoll.
Auch das kommt auch den konkreten Fall an. Die sofortige Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten in Bezug auf den Nachlass erfordert die ausdrückliche Geltung der Vollmacht über den Tod hinaus.