Anwälte für Steuerrecht – Ihre Steuerrecht-Kanzlei in Hamburg, Berlin und München

Home / Rechtsgebiete

Veränderungen bergen Steuerrisiken – Wir identifizieren potenzielle Fallstricke und schützen Ihr Vermögen.

Veränderungen im Leben – sei es durch Heirat, Unternehmensgründung, Unternehmensübergabe, Scheidung, Gesellschafterwechsel, Vermögensübergabe, Tod oder Erbfall – bringen oft erhebliche steuerliche Risiken mit sich. Als Ihr Fachanwalt für Steuerrecht begleite ich Sie gemeinsam mit unserem interdisziplinären Team und Ihrem Steuerberater durch diese komplexen Phasen und identifiziere potenzielle Fallstricke, bevor diese zu finanziellen Nachteilen führen.

Unser Leistungsspektrum umfasst die gezielte Vertretung in besonderen steuerrechtlichen Fragestellungen. Ergänzend zur laufenden steuerlichen Beratung Ihres Steuerberaters beraten und optimieren wir Ihre steuerliche Situation und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein – unterstützt durch einen Mandatsschutz, der Ihnen zusätzliche Sicherheit bietet.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular und profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte im Steuerrecht.

Ralph Butenberg, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

butenberg@bow.legal

Optimierung der Vermögensnachfolge

Die gelungene Vermögensnachfolge beginnt mit einer detaillierten Analyse des steuerlichen Status des zu übertragenden Vermögens. Ertragsteuerliche Risiken – wie etwa eine bestehende steuerliche Betriebsaufspaltung oder die Verstrickung von Vermögensgegenständen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen – müssen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.

Ebenso ist es entscheidend, die Verteilung und Inhaberschaft von Vermögensgütern innerhalb der Elterngeneration genau zu prüfen. Eine paritätische Verteilung ermöglicht die effiziente Nutzung der schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge beider Elternteile. Wir unterstützen Sie dabei, passende güterrechtliche Maßnahmen – beispielsweise im Rahmen eines Ehevertrags – zielgerichtet umzusetzen.

Im Kontext der lebzeitigen Vermögens- oder Unternehmensübergabe ist die Entwicklung einer optimalen Übergabe- und Versorgungsstruktur von zentraler Bedeutung. Dabei gilt es, bei unentgeltlichen Übertragungen Schenkungsteuer zu vermeiden und gleichzeitig die Versorgungsleistungen an die übergebende Generation so zu gestalten, dass sie steuergünstig – also abziehbar – sind. Dies erreichen wir beispielsweise durch den gezielten Einsatz vorbehaltener Nießbrauchsrechte oder anderer passender Versorgungsmodelle.

In Einzelfällen können entgeltliche Übernahmen aufgrund besonderer steuerlicher Umstände sinnvoll sein – beispielsweise um einen AfA-Step-Up zu realisieren. Fragen Sie uns: Unsere Anwälte für Steuerrecht beraten Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die Ihr Vermögen nachhaltig schützen.

Als Rechtsanwälte für Steuerrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen – sei es im Rahmen lebzeitiger Vermögensnachfolgemaßnahmen oder nach einem Erbfall. Wir begleiten Sie durch das mitunter komplexe steuerliche Gesamtverfahren und übernehmen auch die Erstellung etwaiger Erklärungen zur Feststellung des Bedarfswertes von Nachlassgegenständen gegenüber dem Finanzamt.

Dabei prüfen wir alle relevanten steuerlichen Aspekte und identifizieren frühzeitig mögliche Fallstricke, um Ihre Steuerlast optimal zu gestalten. Unsere langjährige Erfahrung als Fachanwalt Steuerrecht in Hamburg, Berlin und München ermöglicht es unserer Kanzlei, individuelle Strategien zu entwickeln, die nicht nur den formalen Anforderungen gerecht werden, sondern auch Ihren finanziellen Spielraum schonen.

Vertrauen Sie darauf, dass wir Sie – in enger Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater – sicher durch die komplexen Prozesse führen. So stellen wir sicher, dass Sie alle steuerlichen Freibeträge optimal ausschöpfen und gleichzeitig unangenehme Überraschungen vermeiden. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite stehen und Ihre steuerlichen Herausforderungen zielgerichtet meistern.

Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung

FAQ Steuerrecht

In Deutschland können die schenkungsteuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden, § 14 Abs. 1 ErbStG. Dies bedeutet, dass nach Ablauf von zehn Jahren seit der letzten Schenkung derselben Person erneut der volle Freibetrag zur Verfügung steht.

Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben beispielsweise einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro inne, Kinder (einschließlich Stief- und Adoptivkinder) 400.000 Euro, Enkelkinder 200.000 Euro. Es ist wichtig, diese Freibeträge strategisch zu nutzen, um die Steuerlast im Rahmen von Vermögensübertragungen zu minimieren.

Die Kosten für einen Fachanwalt im Steuerrecht hängen von der Komplexität des Einzelfalls ab. In einem ersten, unverbindlichen Beratungsgespräch klären wir gemeinsam Ihren individuellen Bedarf und besprechen, welche Leistungen für Sie sinnvoll sind. Dabei berücksichtigen wir unter anderem den Umfang der zu prüfenden Steuerbescheide oder die Komplexität Ihrer Vermögensübergabe.

Bei der Unternehmensübergabe können steuerliche Risiken wie eine Betriebsaufspaltung oder die steuerliche Verstrickung von Vermögenswerten erhebliche finanzielle Folgen haben.

Wir analysieren im Detail Ihre Vermögensstruktur und identifizieren potenzielle Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Dabei prüfen wir auch, wie Sie schenkungs- und erbschaftsteuerliche Freibeträge optimal nutzen können.

Bei der Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen sowie anderen steuerlichen Dokumenten sind Fristen entscheidend, um unnötige Kosten oder rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beispielsweise müssen Steuerbescheide und Einsprüche innerhalb festgelegter Fristen eingereicht werden, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Termine und Fristen im Blick zu behalten.

Während Steuerberater vor allem bei der Erstellung von Steuererklärungen und der täglichen steuerlichen Beratung unterstützen, übernimmt ein Fachanwalt für Steuerrecht zusätzlich die rechtliche Vertretung in Streitfällen. Unsere Expertise umfasst nicht nur das Wissen um die aktuellen Steuergesetze, sondern auch die Fähigkeit, Sie in komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen – etwa bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide oder im Steuerstrafrecht – zu vertreten.

Eine Selbstanzeige kann eine Möglichkeit sein, ein Strafverfahren im Falle von Steuerhinterziehung zu vermeiden – vorausgesetzt, sie wird korrekt und vollständig formuliert. Da hier strenge Anforderungen gelten, ist es wichtig, dass alle relevanten Daten lückenlos und fristgerecht an das Finanzamt übermittelt werden.

Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere Selbstanzeige zu erstellen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Optionen zu besprechen.

Schreiben Sie uns

    Pflichtfelder*

    bow legal - Schreiben Sie uns