Fachanwalt für Steuerrecht – Ihre Steuerrecht-Kanzlei in Hamburg, Berlin und München

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Veränderungen bergen Steuerrisiken – Wir identifizieren potenzielle Fallstricke und schützen Ihr Vermögen.

Veränderungen im Leben – sei es durch Heirat, Unternehmensgründung, Unternehmensübergabe, Scheidung, Gesellschafterwechsel, Vermögensübergabe, Tod oder Erbfall – bringen oft erhebliche steuerliche Risiken mit sich.

Was viele nicht wissen: Selbst gut gemeinte Gestaltungen können ungewollt steuerliche Nachteile auslösen. Eine Schenkung zur falschen Zeit, eine unbedachte Umstrukturierung oder ein nicht optimal gestalteter Gesellschaftsvertrag – die Folgen zeigen sich oft erst Jahre später in Form hoher Steuernachzahlungen.

Als Ihr Fachanwalt für Steuerrecht begleite ich Sie gemeinsam mit unserem interdisziplinären Team und Ihrem Steuerberater durch diese komplexen Phasen und identifiziere potenzielle Fallstricke, bevor diese zu finanziellen Nachteilen führen.

Unser Leistungsspektrum umfasst die gezielte Beratung und Vertretung in besonderen steuerrechtlichen Fragestellungen – von der Gestaltungsberatung über Einspruchsverfahren bis zur Vertretung vor den Finanzgerichten. Ergänzend zur laufenden steuerlichen Beratung Ihres Steuerberaters beraten und optimieren wir Ihre steuerliche Situation und setzen uns engagiert für Ihre Interessen ein – unterstützt durch einen Mandatsschutz, der Ihnen zusätzliche Sicherheit bietet.

Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, per E-Mail oder über unser Kontaktformular und profitieren Sie von unserer jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte im Steuerrecht.

Ralph Butenberg, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht

butenberg@bow.legal

Unternehmens-bewertung

Fundierte Wertermittlung für Ihre Entscheidungssicherheit

Anlässe und die fünf gängigsten Bewertungsverfahren

Eine fundierte Unternehmensbewertung ist in zahlreichen wirtschaftlichen, rechtlichen und steuerlichen Situationen unverzichtbar. Sie schafft Transparenz, dient der Risikominimierung und bildet die Basis für gerechte und tragfähige Entscheidungen. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die häufigsten Anlässe einer Unternehmensbewertung sowie über die fünf gängigsten Bewertungsverfahren.

Als interdisziplinär aufgestellte Kanzlei mit Fachanwälten für Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht begleiten wir unsere Mandanten umfassend bei Bewertungsfragen – rechtssicher, wirtschaftlich fundiert und mit dem Blick für das Wesentliche.

Typische Anlässe für eine Unternehmensbewertung

Ob zur Ermittlung des Unternehmenswerts im Ganzen oder zur Anteilsbewertung: die Anlässe einer Bewertung sind vielfältig. Dabei kommt es nicht nur auf die richtige Methode an, sondern auch auf die rechtssichere Durchführung und steueroptimale Gestaltung des gesamten Vorgangs.

  • Unternehmensnachfolge: Im Rahmen einer familieninternen oder externen Nachfolgeregelung ist eine objektive Bewertung entscheidend, um faire Übergabemodalitäten zu schaffen, steuerliche Risiken zu vermeiden und potenzielle Konflikte im Vorfeld auszuräumen.
  • M&A-Situationen: Ob beim Kauf oder Verkauf eines Unternehmens oder im Rahmen einer Fusion – eine präzise Bewertung ist Grundvoraussetzung für erfolgreiche Verhandlungen und eine verlässliche Transaktionsstruktur.
  • Erbrechtliche Vorsorge: Zur Vorbereitung der Unternehmensnachfolge im Erbfall, zur Testamentsgestaltung oder bei der Erstellung von Übergabeverträgen dient die Bewertung als Instrument zur gerechten Nachlassregelung und zur steuerlichen Optimierung. Aber auch bei der Berechnung des Pflichtteils wird eine Bewertung von Familienunternehmen regelmäßig notwendig.
  • Gesellschafterstreitigkeiten & Abfindungsfragen: In konfliktbeladenen Situationen – etwa beim Ausscheiden eines Gesellschafters – ist eine neutrale Bewertung essenziell, um faire Abfindungen zu ermitteln und langwierige Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Die fünf gängigsten Methoden der Unternehmensbewertung

  1. Ertragswertverfahren nach IDW S1: Dieses Verfahren basiert auf den zukünftig erzielbaren Erträgen und wird häufig bei Nachfolgeregelungen und im Erbrecht eingesetzt.
  2. Discounted-Cash-Flow-Verfahren (DCF): Eine moderne und international anerkannte Methode, bei der zukünftige Cashflows mit einem marktorientierten Zinssatz auf den heutigen Wert abgezinst werden.
  3. Substanzwertverfahren: Hier wird der Wert des Unternehmensvermögens abzüglich der Verbindlichkeiten ermittelt – insbesondere bei Vermögenshaltungen oder im Streitfall relevant.
  4. Multiplikatorverfahren (Marktwertverfahren): Dieses Verfahren orientiert sich an Kennzahlen vergleichbarer Unternehmen und wird vor allem in der Praxis bei Unternehmensverkäufen verwendet.
  5. Vereinfachtes Ertragswertverfahren nach BewG: Ein steuerrechtlich standardisiertes Verfahren, das insbesondere bei erbschaft- und schenkungsteuerlichen Bewertungen gemäß Bewertungsgesetz (BewG) Anwendung findet.

Unsere Expertise für Ihre Sicherheit

Welches Bewertungsmodell passt zu Ihrem Anliegen und worauf kommt es rechtlich an? Unsere Kanzlei vereint juristische Kompetenz mit betriebswirtschaftlichem Verständnis. Durch die enge Zusammenarbeit unserer Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht, Gesellschaftsrecht und Familienrecht können wir komplexe Bewertungssituationen aus allen relevanten Blickwinkeln betrachten und begleiten Sie – von der strategischen Beratung über Vertragsgestaltung bis hin zur steueroptimierten Umsetzung.

Rechtssichere Bewertung mit steuerlichem Weitblick

Die Wahl des richtigen Bewertungsverfahrens hat oft erhebliche steuerliche Auswirkungen. Ein zu hoch angesetzter Wert kann unnötige Steuern auslösen, ein zu niedriger Wert zu Problemen mit dem Finanzamt führen. Unsere interdisziplinäre Expertise ermöglicht es uns, beide Aspekte – rechtliche Absicherung und steuerliche Optimierung – von Anfang an mitzudenken.

Profitieren Sie von unserer Erfahrung aus zahlreichen Bewertungsfällen in den Bereichen:

  • Mittelständische Familienunternehmen
  • Freiberuflerpraxen (Ärzte, Steuerberater, Rechtsanwälte)
  • Immobiliengesellschaften
  • Start-ups und Technologieunternehmen

Wir beraten Sie persönlich, diskret und mit langjähriger Erfahrung vor Ort in Hamburg, Berlin und München oder digital. Sprechen Sie uns an.

Die gelungene Vermögensnachfolge beginnt mit einer detaillierten Analyse des steuerlichen Status des zu übertragenden Vermögens. Dabei prüfen wir nicht nur die aktuelle Situation, sondern antizipieren auch zukünftige Entwicklungen und Gesetzesänderungen, soweit diese absehbar sind.

Ertragsteuerliche Risiken – wie etwa eine bestehende steuerliche Betriebsaufspaltung oder die Verstrickung von Vermögensgegenständen aufgrund ihrer Zugehörigkeit zu Betriebs- oder Sonderbetriebsvermögen – müssen frühzeitig erkannt und berücksichtigt werden.

Ebenso ist es entscheidend, die Verteilung und Inhaberschaft von Vermögensgütern innerhalb der Elterngeneration genau zu prüfen. Eine paritätische Verteilung ermöglicht die effiziente Nutzung der schenkungs- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge beider Elternteile. Wir unterstützen Sie dabei, passende güterrechtliche Maßnahmen – beispielsweise im Rahmen eines Ehevertrags – zielgerichtet umzusetzen.

Im Kontext der lebzeitigen Vermögens- oder Unternehmensübergabe ist die Entwicklung einer optimalen Übergabe- und Versorgungsstruktur von zentraler Bedeutung. Dabei gilt es, bei unentgeltlichen Übertragungen Schenkungsteuer zu vermeiden und gleichzeitig die Versorgungsleistungen an die übergebende Generation so zu gestalten, dass sie steuergünstig – also abziehbar – sind. Dies erreichen wir beispielsweise durch den gezielten Einsatz vorbehaltener Nießbrauchsrechte oder anderer passender Versorgungsmodelle.

In Einzelfällen können entgeltliche Übernahmen aufgrund besonderer steuerlicher Umstände sinnvoll sein – beispielsweise um einen AfA-Step-Up zu realisieren. Fragen Sie uns: Unsere Anwälte für Steuerrecht beraten Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Strategien, die Ihr Vermögen nachhaltig schützen.

Optimierung der Vermögensnachfolge

Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung

Als Rechtsanwälte für Steuerrecht unterstützen wir Sie umfassend bei der Erstellung aller notwendigen Steuererklärungen – sei es im Rahmen lebzeitiger Vermögensnachfolgemaßnahmen oder nach einem Erbfall. Wir begleiten Sie durch das mitunter komplexe steuerliche Gesamtverfahren und übernehmen auch die Erstellung etwaiger Erklärungen zur Feststellung des Bedarfswertes von Nachlassgegenständen gegenüber dem Finanzamt.

Dabei prüfen wir alle relevanten steuerlichen Aspekte und identifizieren frühzeitig mögliche Fallstricke, um Ihre Steuerlast optimal zu gestalten. Unsere langjährige Erfahrung als Fachanwalt Steuerrecht in Hamburg, Berlin und München ermöglicht es unserer Kanzlei, individuelle Strategien zu entwickeln, die nicht nur den formalen Anforderungen gerecht werden, sondern auch Ihren finanziellen Spielraum schonen.

Vertrauen Sie darauf, dass wir Sie – in enger Abstimmung mit Ihrem steuerlichen Berater – sicher durch die komplexen Prozesse führen. So stellen wir sicher, dass Sie alle steuerlichen Freibeträge optimal ausschöpfen und gleichzeitig unangenehme Überraschungen vermeiden. Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen mit unserer Expertise zur Seite stehen und Ihre steuerlichen Herausforderungen zielgerichtet meistern.


Kontaktieren Sie uns für eine erste unverbindliche Einschätzung Ihrer steuerrechtlichen Situation. Nutzen Sie unsere interdisziplinäre Expertise und jahrzehntelange Erfahrung als Fachanwälte im Steuerrecht.


FAQ Steuerrecht

Die schenkungsteuerlichen Freibeträge können nach § 14 Abs. 1 ErbStG alle zehn Jahre erneut in voller Höhe genutzt werden. Die Frist beginnt mit dem Tag der Schenkung zu laufen. Wichtig: Bei mehreren Schenkungen innerhalb von zehn Jahren werden diese zusammengerechnet. Eine frühzeitige Planung ist daher essentiell, um die Freibeträge optimal auszuschöpfen.

Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben beispielsweise einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro inne, Kinder (einschließlich Stief- und Adoptivkinder) 400.000 Euro, Enkelkinder 200.000 Euro. Es ist wichtig, diese Freibeträge strategisch zu nutzen, um die Steuerlast im Rahmen von Vermögensübertragungen zu minimieren.

Die Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder einer individuellen Vergütungsvereinbarung. Die Kosten hängen von verschiedenen Faktoren ab:

  • Komplexität des Falls
  • Streitwert bzw. Gegenstandswert
  • Zeitaufwand
  • Dringlichkeit

In unserem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie eine transparente Einschätzung der voraussichtlichen Kosten. Oft amortisiert sich die Beratung bereits durch die erste Steuerersparnis oder vermiedene Nachzahlung.

Bei der Unternehmensübergabe können steuerliche Risiken wie eine Betriebsaufspaltung oder die steuerliche Verstrickung von Vermögenswerten erhebliche finanzielle Folgen haben.

Wir analysieren im Detail Ihre Vermögensstruktur und identifizieren potenzielle Fallstricke, die es zu vermeiden gilt. Dabei prüfen wir auch, wie Sie schenkungs- und erbschaftsteuerliche Freibeträge optimal nutzen können.

Bei der Erstellung von Schenkungs- und Erbschaftsteuererklärungen sowie anderen steuerlichen Dokumenten sind Fristen entscheidend, um unnötige Kosten oder rechtliche Nachteile zu vermeiden. Beispielsweise müssen Steuerbescheide und Einsprüche innerhalb festgelegter Fristen eingereicht werden, damit Ihre Rechte gewahrt bleiben.

Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Termine und Fristen im Blick zu behalten.

Während Steuerberater vor allem bei der Erstellung von Steuererklärungen und der täglichen steuerlichen Beratung unterstützen, übernimmt ein Fachanwalt für Steuerrecht zusätzlich die rechtliche Vertretung in Streitfällen. Unsere Expertise umfasst nicht nur das Wissen um die aktuellen Steuergesetze, sondern auch die Fähigkeit, Sie in komplexen rechtlichen Auseinandersetzungen – etwa bei Einsprüchen gegen Steuerbescheide oder im Steuerstrafrecht – zu vertreten.

Eine strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO kommt in Betracht, wenn Steuern verkürzt wurden und dies korrigiert werden soll, bevor die Finanzbehörden davon Kenntnis erlangen. Typische Fälle sind:

  • Nicht deklarierte Auslandskonten
  • Verschwiegene Kapitaleinkünfte
  • Nicht versteuerte Einnahmen (z.B. aus Vermietung)
  • Fehler in zurückliegenden Steuererklärungen

Wichtig: Die Selbstanzeige muss vollständig sein und alle unverjährten Steuerstraftaten umfassen. Die formalen Anforderungen sind komplex – lassen Sie sich unbedingt vorab beraten, um die strafbefreiende Wirkung nicht zu gefährden.

Wir unterstützen Sie dabei, eine rechtssichere Selbstanzeige zu erstellen. Kontaktieren Sie uns, um Ihre Optionen zu besprechen.

Selbstverständlich! Wir verstehen uns als Ergänzung zu Ihrem Steuerberater, nicht als Ersatz. Während Ihr Steuerberater die laufende Betreuung übernimmt, kommen wir bei speziellen rechtlichen Fragestellungen ins Spiel:

  • Streitigkeiten mit dem Finanzamt
  • Komplexe Gestaltungen mit rechtlichen Implikationen
  • Vertretung vor Finanzgerichten
  • Steuerstrafverfahren

Auf Wunsch stimmen wir uns gerne mit Ihrem Steuerberater ab, um die beste Lösung für Sie zu finden.

Schreiben Sie uns