Wir bieten Ihnen spezialisierte Unterstützung zu allen Bereichen der Testamentsvollstreckung. Ob Sie als Testamentsvollstrecker agieren oder als Erbe mit einem Testamentsvollstrecker konfrontiert sind, wir sorgen für Klarheit und Rechtssicherheit in Übereinstimmung mit den relevanten gesetzlichen Bestimmungen und den Anordnungen des Erblassers oder der Erblasserin.
Inhalt
Beratung und Vertretung von Testamentsvollstreckern
Als Testamentsvollstrecker sind Sie mit der wichtigen Aufgabe betraut, den letzten Willen des Erblassers oder der Erblasserin möglichst präzise umzusetzen. Unsere erfahrenen Anwälte und Anwältinnen unterstützen Sie bei der Amtsannahme, wir beraten Sie umfassend zu Ihren Rechten und Pflichten.
Erstellung des Teilungsplans
Hierzu gehört u.a. auch die korrekte Erstellung des Teilungsplanes. Wir stellen mit Ihnen sicher, dass alle gesetzlichen Vorgaben und die Anordnungen und Wünsche des Erblassers oder der Erblasserin beachtet werden.
Durchsetzung von Vergütungsansprüchen
Für Ihre anspruchsvolle Tätigkeit steht Ihnen eine angemessene Vergütung zu. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gemäß § 2221 BGB geltend zu machen und durchzusetzen. Wir stellen sicher, dass Ihre Arbeit adäquat vergütet wird.
Überwachung und Streitigkeiten mit dem Testamentsvollstrecker
Erben, die den Bedarf sehen, die Tätigkeit eines Testamentsvollstreckers zu überwachen und gegen einen Testamentsvollstrecker Rechtsansprüche durchsetzen wollen, finden bei uns kompetente und praxiserfahrene Unterstützung.
Entlassung des Testamentsvollstreckers
Falls erforderlich, beraten wir Sie zur Entlassung eines Testamentsvollstreckers nach § 2227 BGB und führen alle notwendigen Schritte im Rahmen des entsprechenden Verfahrens vor dem Nachlassgericht durch.
Kontaktieren Sie uns gern mit Ihrer Mandatsanfrage telefonisch, per E-Mail oder durch das untenstehende Kontaktformular. Vertrauen Sie unserer gemeinsamen jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte.