Kanzlei für Steuerrecht – Ihre Experten in Berlin, Hamburg und München

Home / Rechtsgebiete

Veränderungssituationen bedingen Steuerrisiken – Wir helfen, diese zu erkennen und zu vermeiden

Wir verstehen, dass Veränderungssituationen wie zum Beispiel die Heirat, die Gründung eines Unternehmens, die Unternehmensübergabe oder -veräußerung, Scheidung, Gesellschafterwechsel, Vermögensübergabe, Tod und Erbfall besondere Herausforderungen in steuerlicher Hinsicht mit sich bringen.

Wir führen Sie gemeinsam mit Ihren steuerlichen Beratern durch die komplexen Phasen und minimieren steuerliche Risiken.

Laufende steuerliche Beratungsleistungen bieten wir nicht an. Mandatsschutz gegenüber Ihrem steuerlichen Berater oder Ihrer steuerlichen Beraterin ist selbstverständlich.

Kontaktieren Sie uns gern mit Ihrer Mandatsanfrage telefonisch, per E-Mail oder durch das untenstehende Kontaktformular.

Vertrauen Sie unserer gemeinsamen jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte.

Ralph Butenberg, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
+49 40 607 783 650
butenberg@bow.legal

Optimierung der Vermögensnachfolge

Die gelungene Vermögensnachfolge setzt die Analyse des steuerlichen Status des zu übergebenden Vermögens voraus.

Ertragsteuerliche Risiken wie zum Beispiel eine bestehende steuerliche Betriebsaufspaltung oder die steuerliche Verstrickung von Vermögensgegenständen aufgrund Zugehörigkeit zu einem Betriebsvermögen oder Sonderbetriebsvermögen müssen erkannt und berücksichtigt werden.

Gleiches gilt für die Prüfung und Analyse der Verteilung und Inhaberschaft von Vermögensgütern auf der Ebene der Eltern – die effiziente Inanspruchnahme aller schenkung- und erbschaftsteuerlichen Freibeträge nach beiden Elternteilen erfordert eine möglichst paritätische Vermögensverteilung. Wir helfen Ihnen, diese durch geeignete Maßnahmen -beispielsweise durch richtig gestaltete güterrechtliche Maßnahmen durch Ehevertrag- herzustellen.

In Fällen der lebzeitigen Vermögens- oder Unternehmensübergabe geht es sodann um die richtig gestaltete Übergabe- und Versorgungsstruktur. Einerseits soll muss im Fall der unentgeltlichen Übertragung Schenkungsteuer vermieden werden, andererseits sollen die Versorgungsleistungen an die übergebende Generation -etwa durch vorbehaltene Nießbrauchsrechte oder sonstige Versorgungszahlungen- natürlich möglichst steuergünstig, also abziehbar sein.

In Einzelfällen können entgeltliche Vermögens- oder Unternehmensübernahmen aufgrund besonderer steuerlicher Umstände in Ihrem konkreten Fall sinnvoll sein, beispielsweise, um einen AfA-Step-Up  zu erreichen. Fragen Sie uns.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung der notwendigen Steuererklärungen, sei es die Schenkung- oder Erbschaftsteuererklärung im Zusammenhang mit lebzeitigen Vermögensnachfolgemaßnahmen oder nach einem Erbfall. Wir führen Sie durch das mitunter komplexe steuerliche Gesamtverfahren einschließlich etwaig notwendiger Erklärungen zur Feststellung des Bedarfswertes von Nachlassgegenständen gegenüber dem Finanzamt.

Schenkung- und Erbschaftsteuererklärung

FAQ

In Deutschland können die schenkungsteuerlichen Freibeträge alle zehn Jahre erneut in Anspruch genommen werden, § 14 Abs. 1 ErbStG. Dies bedeutet, dass nach Ablauf von zehn Jahren seit der letzten Schenkung derselben Person erneut der volle Freibetrag zur Verfügung steht.

Die Höhe der Freibeträge richtet sich nach dem Grad der Verwandtschaft. Ehepartner und eingetragene Lebenspartner haben beispielsweise einen Freibetrag in Höhe von 500.000 Euro inne, Kinder (einschließlich Stief- und Adoptivkinder) 400.000 Euro, Enkelkinder 200.000 Euro. Es ist wichtig, diese Freibeträge strategisch zu nutzen, um die Steuerlast im Rahmen von Vermögensübertragungen zu minimieren.

Schreiben Sie uns

    Pflichtfelder*

    bow legal - Schreiben Sie uns