Kanzlei für Gesellschaftsrecht – Ihre Experten in Berlin, Hamburg und München

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Ob Gründer, etablierter Unternehmer oder Erbe eines Unternehmens – gesellschaftsrechtliche Fragestellungen begleiten unsere Mandanten in allen Lebenslagen

Die Gründung einer Gesellschaft, der Streit im Gesellschafterkreis oder der Verkauf eines Unternehmens, die Angst vor einer persönlichen Inanspruchnahme oder die Beendigung einer Organstellung. So vielfältig Ihre Anliegen sein können, eins haben sie gemeinsam:

Den Wunsch nach einer individuellen und effizienten Auseinandersetzung mit Ihrem Fall und die Erarbeitung einer passgenauen Lösung für Ihr „Problem“.

Durch unsere langjährige Erfahrung erfassen wir zielgerichtet Ihre konkreten Bedürfnisse, zeigen Handlungsoptionen auf und setzen getroffene Entscheidungen gemeinsam mit Ihnen um.

Zur Identifizierung Ihres persönlichen Beratungsbedarfs im Gesellschaftsrecht finden Sie nachfolgend eine erste Orientierung.

Finn R. Dethleff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
+49 40 607 783 650
dethleff@bow.legal

Gesellschafts­gründung

Beratungsschwerpunkte

Als Gründer haben Sie eine Geschäftsidee und wollen diese möglichst schnell in die Tat umsetzen. Spätestens wenn in ihren Planungen die Frage einer persönlichen Haftung oder die Besteuerung von Gewinnen im Raum steht, beschäftigen sich die potentiellen Gründer mit den unterschiedlichen Gesellschaftsformen, deren jeweiligen Vor- und Nachteilen sowie mit den möglichen und erforderlichen Regelungen eines Gesellschaftsvertrages.

Typische Fragestellungen sind dabei:

  • Welche Gesellschaftsform brauchen wir?
  • Lohnt sich eine Holding-Struktur?
  • Wie läuft die Gründung einer Gesellschaft ab?
  • Welche Dokumente brauchen wir für die Gründung einer Gesellschaft?
  • Was muss in den Gesellschaftsvertrag?
  • Brauchen wir eine Gesellschaftervereinbarung?
  • Was brauchen wir sonst noch für Start?

Als zukünftige Gesellschafter brauchen Sie in jedem Fall einen Gesellschaftsvertrag. Mit diesem schaffen die Gesellschafter ein Grundgerüst ihrer zukünftigen Verhaltensweisen und internen Abläufe und entscheiden sich nicht zuletzt für Mechanismen, wie sie im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder sogar streitigen Auseinandersetzungen miteinander umgehen werden.

Die Regelungsdichte sollte sich dabei an der Größe des Gesellschafterkreises und der Interessenlage der einzelnen Gründer orientieren. Aus der Begleitung von diversen streitigen Auseinandersetzungen in Gesellschafterkreisen wissen wir, welche Themenkomplexe besonders streitanfällig sind. Hierdurch können wir hilfreiche Anregungen zum Ausgleich gegenläufiger Interessen geben und Ihren Gesellschaftsvertrag zum verständlichen Kern Ihrer zukünftigen Unternehmung machen.

Die Geschäftsführung ist das Herzstück jeder Gesellschaft. Sie leitet nicht nur den Geschäftsbetrieb und vertritt die Gesellschaft gegenüber Dritten, sie ist auch maßgeblich für den Unternehmenserfolg oder -misserfolg verantwortlich. Da die Geschäftsführer nicht immer auch zum Gesellschafterkreis gehören, sollte das Spannungsfeld der unterschiedlichen Interessen rechtzeitig in Einklang gebracht werden.

Mit einem gut strukturierten Geschäftsführer-Dienstvertrag können die in der Praxis häufigsten Unsicherheiten aufgefangen und streitanfällige Themen, wie etwa Wettbewerbsverbote oder auch eine persönliche Haftung des Geschäftsführers, bereits vor dem Start ausgewogen geregelt werden.

Sind die Fronten zwischen Gesellschafterkreis und Geschäftsführung verhärtet, geht es früher oder später um die Beendigung des Geschäftsführeramtes. Während die Gesellschafter eine möglichst schnelle Trennung herbeiführen möchten, stehen für den Geschäftsführer Fragen der Abfindung und die Angst einer persönlichen Haftung im Vordergrund.

Wir begleiten Gesellschaften und Geschäftsführer regelmäßig bei der Begründung ihrer Geschäftsbeziehung und verteidigen die jeweilige Rechtsposition in der außergerichtlichen und gerichtlichen Auseinandersetzung nach einer Abberufung bzw. Kündigung des Geschäftsführers.

Geschäfts­führung

Beratungsschwerpunkte

  • Geschäftsführerdienstvertrag
  • Sozialversicherungspflicht
  • Pflichten des Geschäftsführers
  • Wettbewerbsverbote
  • Geschäftsführerhaftung
  • Haftungsvermeidung
  • Abberufung und Amtsniederlegung
  • Abfindung des Geschäftsführers

Gesellschafter­versammlung

Beratungsschwerpunkte

Die Gesellschafterversammlung ist das zentrale Willensbildungsorgan jeder Gesellschaft. Die Gesellschafter entscheiden hier, gewöhnlich durch einen entsprechenden Gesellschafterbeschluss, über sämtliche Angelegenheiten der vergangenen und zukünftigen Geschäftstätigkeit.

Dabei spielen Mehrheitsverhältnisse und Minderheitenrechte eine erhebliche Rolle, denn regelmäßig genügt die einfache Mehrheit der Stimmen, um einen Gesellschafterbeschluss zu fassen.

Dass der Mehrheitsgesellschafter seine Macht nicht rücksichtslos ausgenutzt darf, sollte selbstverständlich sein. Wo aber beginnt die Rücksichtnahmepflicht auf die Interessen von Minderheitsgesellschaftern? Welche Rechte hat ein Gesellschafter, wenn gegen seinen Willen entschieden werden soll oder bereits entschieden wurde?

In einem Spannungsfeld aus Mehrheitsmacht und Minderheitenschutz enthalten die meisten Gesellschaftsverträge mehr oder weniger ausführliche Regelungen zur Entscheidungsfindung innerhalb der Gesellschafterversammlung. Diese statuieren üblicherweise nicht nur die Anforderungen an eine Einladung zur Gesellschafterversammlung und dessen Ablauf, sondern regeln auch die Möglichkeiten einer gerichtlichen Überprüfung von Gesellschafterbeschlüssen. Aber auch das Gesetz sieht ein Mindestmaß an Spielregeln zum Ausgleich widerstreitender Interessen vor.

Gerade unter zerstrittenen Gesellschaftern sollten gesellschaftsvertragliche Regelungen zur Entscheidungsfindung unbedingt beachtet werden. Nicht selten entscheidet sich bereits auf dieser Ebene, wer am Ende einen Gesellschafterstreit gewinnt.

Streitigkeiten im Gesellschafterkreis sind meist hoch emotionale und komplexe Angelegenheiten. Wird den Beteiligten klar, dass es eine gemeinsame Zukunft nicht geben kann, so ist die Trennung des Gesellschafterkreises eigentlich unausweichlich. Da sich jeder im Recht fühlt und häufig auch die wirtschaftlichen Vorstellungen weit auseinander liegen, ist eine Lösung des Konflikts mit erheblichen Belastungen und Unsicherheiten verbunden.

Nicht selten schlägt der Konflikt auf Gesellschafterebene bereits auf die Geschäftsführung und die Mitarbeiter durch. Es haben sich Grüppchen und Loyalitäten gebildet, die eine ordnungsgemäße Geschäftstätigkeit nicht mehr erlauben. Werden dann noch Dritte, wie etwa die kreditgebende Bank oder die Kunden, in den Konflikt zwischen den Gesellschaftern einbezogen, ist der gemeinsam geschaffene Wert ernsthaft bedroht.

Spätestens jetzt wird über einen erzwungenen Ausschluss des vermeintlich verantwortlichen Gesellschafters auch laut nachgedacht oder der freiwillige Austritt aus der Gesellschaft in Erwägung gezogen. Auch wenn der ausscheidende Gesellschafter Anspruch auf eine Abfindung hat, kann der Verlust der Gesellschafterstellung für den Betroffenen wirtschaftlich von existenzieller Bedeutung sein.

Die gewissenhafte Analyse des Sachverhaltes und die Entwicklung einer individuell darauf abgestimmten Handlungsstrategie sichert dabei die eigene Rechtsposition und schützt vor bösen Überraschungen.

Gemeinsam mit unseren Mandanten erarbeiten wir die für sie passende Strategie zur Lösung ihres Gesellschafterstreits und setzen die zur Umsetzung erforderlichen rechtlichen und taktischen Mittel ein. Wir bedienen uns dabei der schnellen und kompromisslosen gerichtlichen Sicherung, Durchsetzung oder auch Abwehr von Ansprüchen genauso, wie den Instrumenten des alternativen Konfliktmanagements und der Mediation zur Erreichung einvernehmlicher Streitlösungen.

Gesellschafter­streit

Beratungsschwerpunkte

  • Streit in der GbR
  • Streit in der GmbH
  • Streit in der GmbH & Co. KG
  • Austritt von Gesellschafter
  • Ausschluss von Gesellschaftern
  • Abfindung des Gesellschafters
  • Auflösung der Gesellschaft
  • Sonderprüfungen
  • Mediation

Start-Up

Beratungsschwerpunkte

Die rechtlichen Fragen in der Start-up Welt sind vielfältig. Das muss sich auch in der anwaltlichen Beratung widerspiegeln.

Je nach Entwicklungsphase stehen die zukünftige Finanzierung, die Entwicklung der Geschäftstätigkeit oder auch der Exit im Vordergrund. Der anwaltliche Berater sollte deshalb bei Themen wie Investoreneinstieg und Finanzierungsrunde ebenso als Sparringspartner zur Verfügung stehen können, wie bei Fragen zur Mitarbeiterbeteiligung und bei der Verhandlung über einen Verkauf des Unternehmens.

Können sich die Gründer in jeder Wachstumsphase ihres Unternehmens durch ein qualifiziertes Engagement und Verständnis der Verfahrensabläufe einbringen, stärkt dies nicht nur das Ansehen gegenüber Investoren, sondern festigt auch den Weg zum Einhorn. Als Gründer wissen Sie genau, wie Ihr Produkt aussehen soll und wie Sie Kunden davon überzeugen, dass sie genau hierauf gewartet haben.

Konzentrieren Sie sich auf den weiteren Erfolg Ihres Produkts, für das trockene Recht haben Sie uns!

Unternehmensverkäufe (sog. M&A Transaktionen) sind aus dem Mittelstand nicht mehr wegzudenken. Früher oder später kommt fast jeder Unternehmer in die Verlegenheit, die Frage nach einem Verkauf seines Unternehmens beantworten zu müssen. Sei es im Rahmen einer Nachfolgestrategie, mangels eines geeigneten Nachfolgers oder einfach, weil ein lukrativer Kaufpreis angeboten wird.

Entscheiden sich Inhaber zu einem Verkauf des Unternehmens, ist dies in aller Regel ein sehr aufregendes Ereignis und kann mit erheblichen Unsicherheiten verbunden sein. Nicht selten geht es um die Zukunft des Lebenswerkes und die Verkäufer sehen sich mit einer Vielzahl von Beratern des Kaufinteressenten konfrontiert. In einer solchen Situation ist die Unterstützung durch „Profis“ eigentlich unerlässlich.

Als Interessenvertreter sorgen wir nicht nur dafür, dass Ihre Bedürfnisse im Verkaufsprozess berücksichtigt werden und Ihre Verpflichtungen nach dem Verkauf nicht ausufern. Wir verstehen uns auch als Chauffeur und Dolmetscher unserer Mandanten in einem Dschungel aus etablierten Abläufen und Erwartungshaltungen der Beteiligten bei einem Unternehmenskauf. Wir sprechen nicht nur Ihre Sprache als Unternehmer, sondern sind auch mit den Gepflogenheiten von strategischen und Private Equity Investoren vertraut.

Mit unserer Erfahrung unterstützen wir Sie gern, damit Ihr Unternehmensverkauf ein Erfolg wird und Sie auch steuerlich nicht die Orientierung verlieren.

Unternehmens­verkauf

Beratungsschwerpunkte

  • Vorbereitung des Unternehmensverkaufs
  • Vertraulichkeitsvereinbarungen (NDA)
  • Letter of Intent
  • Due Diligence (DD)
  • Unternehmenskaufvertrag
  • Unternehmenskaufpreis
  • Steuern beim Unternehmensverkauf
  • Haftung des Unternehmensverkäufers
  • Streit nach Unternehmensverkauf

FAQ

Ein gute Kanzlei für Gesellschaftsrecht erkennen Sie an der Spezialisierung ihrer Rechtsanwälte. Diese sollten im Gesellschaftsrecht über eine hohe Erfahrung im Umgang mit dem AktG, GmbHG und HGB verfügen. Wer als Rechtsanwalt über den Titel „Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht“ verfügt, hat gegenüber seiner Rechtsanwaltskammer nachgewiesen, dass er über besondere Erfahrungen verfügt und sich jährlich fortbildet.

Ca. 1,5 % der in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte dürfen den Titel Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht führen. Hierfür haben sie nach einer theoretischen Zusatzausbildung mit abschließender Prüfung nachgewiesen, dass sie besondere praktische Erfahrungen im Handels- und Gesellschaftsrecht besitzen. Die Fachanwaltsordnung schreibt derzeit vor, dass mindestens 80 Fälle aus mindestens drei verschiedenen Gebieten innerhalb von drei Jahren bearbeitet worden sind.

Als Erbe treten Sie automatisch die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person an. Sie werden EigentümerIn bzw. InhaberIn aller materiellen und immateriellen Güter der oder des Verstorbenen, übernehmen auch die eventuell bestehenden Schulden und treten in die bestehenden Verträge ein.

Die Kosten für die Beratung durch einen spezialisieren Rechtsanwalt im Gesellschaftsrecht hängen von vielen Faktoren ab. Eine pauschale Antwort hierauf wäre aus unserer Sicht nicht seriös.

Grundsätzlich rechnen wir unsere Beratungsleistungen im Gesellschaftsrecht nach Zeitaufwand ab. Der Stundensatz für einen Fachanwalt im Gesellschaftsrecht liegt bei uns zwischen 340 € und 380 € zzgl. USt. Die Abrechnung erfolgt im 6-Minuten-Takt und wird monatlich unter Darstellung der konkret erbrachten Tätigkeiten in Rechnung gestellt, sodass Sie die erbrachten Beratungsleistungen im einzelnen nachvollziehen können.

Zudem versuchen wir mit Ihnen bereits zu Beginn einer Mandatsbeziehung, auf Grundlage des mit Ihnen besprochenen Sachverhalts, die möglichen Kosten zu besprechen.

Erstberatungen sowie die Gestaltung und Prüfung von Verträgen können wir Ihnen zudem häufig auch zu Festpreisen anbieten. Sprechen Sie uns hierzu gern an!

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