Kanzlei für französisches Immobilienrecht – Ihre Experten in Berlin, Hamburg und München

Der französische notarielle Hauptvertrag – „acte authentique de vente“

Sind alle im Vorvertrag festgelegte aufschiebende Bedingungen erfüllt und liegen die für den Kauf der Immobilie erforderlichen Unterlagen vor, gilt es den Hauptvertrag notariell zu beurkunden und den Kaufvertrag zu besiegeln.

Notarielle Beurkundung – Flexibilität trotz räumlicher Distanz

Den Parteien des Kaufvertrages steht es frei unabhängig vom Standort der Immobilie einen Notar zur Beurkundung des Hauptvertrages zu wählen. Es ist dabei nicht unüblich, dass sowohl Käufer als Verkäufer einen eigenen Notar beauftragen. Doppelte Gebühren entstehen dabei nicht, vielmehr werden sie zwischen den beauftragten Notaren geteilt.  

Dank der in Frankreich zulässigen Online-Beurkundung ist es möglich, sich bei der Beurkundung vertreten zu lassen und der Beurkundung bequem von zuhause per Videokonferenz beizuwohnen. 

Auch wir können unsere Mandanten durch die Teilnahme an der Online-Beurkundung sowohl juristisch als auch sprachlich begleiten, einschließlich simultaner Übersetzung während der Beurkundung. So stellen wir sicher, dass unsere Mandanten bis zur finalen Unterzeichnung bestens beraten und abgesichert sind. 

Kaufpreiszahlung und -abwicklung

Der Kaufpreis muss zwingend vor der Beurkundung auf dem Anderkonto des Notars eingegangen sein. Bereits geleistete Anzahlungen werden auf den Kaufpreis angerechnet. Zahlungen direkt an den Verkäufer sind unzulässig.

Es ist darauf zu achten, dass alle Zahlungen von einem Konto erfolgen, das auf den Namen des Käufers lautet. Erwerben mehrere Käufer gemeinsam, müssen die Zahlung anteilig von den jeweiligen Konten erfolgen. 

Französische Notare verlangen zudem einen Nachweis über die Herkunft der Gelder, der von der überweisenden Bank ausgestellt wird.

Nebenkosten beim Immobilienkauf in Frankreich

Neben der Zahlung des reinen Kaufpreises der Immobilie muss der Käufer mit weiteren Kosten, den sogenannten Nebenkosten des Kaufvertrages rechnen. Irrtümlich werden diese Kosten als „frais de notaire“, also als Notarkosten bezeichnet, was aber unzutreffend ist. Vielmehr enthalten diese Kosten neben den reinen Notargebühren verschiedene Steuern, die der Notar an die zuständigen Steuerbehörden abführt. 

Die Nebenkosten richten sich nach der Höhe des Kaufpreises der Immobilie und können je nach Alter der Immobilie variieren. Bei älteren Immobilien liegen sie zwischen 7 und 8 Prozent des Kaufpreises, während sie bei Neubauten zwischen 2 und 4 Prozent des Kaufpreises betragen.

Eigentums- und Besitzübergang

Im Gegensatz zum deutschen Recht gehen Eigentum und Besitz einer Immobilie in Frankreich mit der Beurkundung des Hauptvertrages und nicht erst mit Eintragung im Grundbuch auf den Käufer über. Daher ist es zum Schutz des Verkäufers, der sich seines Besitzes und Eigentums mit Beurkundung entledigt erforderlich, dass der Kaufpreis zusammen mit allen Nebenkosten zur Beurkundung auf das Anderkonto des Notars eingegangen ist.

Umschreibung im französischen Grundbuch

Die Umschreibung im Grundbuch erfolgt nach der Beurkundung, um den Eigentumswechsel offiziell zu dokumentieren. Eine Auswirkung auf den Eigentumsübergang hat diese Eintragung nicht. Sie erfolgt rein deklaratorisch. Dieser Schritt ist dennoch entscheidend, um rechtliche Klarheit über den neuen Eigentümerstatus zu schaffen und alle behördlichen und steuerlichen Registrierungen zu aktualisieren. 

Dr. Cécile Walzer

Rechtsanwältin
Mediatorin
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