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Der Ehevertrag – Prüfung und Gestaltung mit viel Erfahrung und Expertise

Als hochspezialisierte Kanzlei für Familienrecht beraten wir Sie und entwerfen Verträge im Bereich des Familienrechts. Dabei sind wir als Rechtsanwälte Interessenvertreter unserer Mandanten und erarbeiten einen individuellen Entwurf nach eingehender Beratung.

Der Ehevertrag kann vorsorgend sein und die Verhältnisse für die Ehe regeln, er kann aber auch die Folgen einer Trennung und Scheidung festlegen, dann spricht man von einer Scheidungsfolgenvereinbarung als besondere Form des Ehevertrags. Schließlich kann der Ehevertrag auch als Gestaltungsinstrument dienen, um steuerliche Vorteile auszuschöpfen, dies ist meist der Ehevertrag mit dem klingenden Namen Güterstandsschaukel.

Vor der Heirat: der vorsorgende Ehevertrag

Mit Eheschließung bindet Sie nicht nur das Versprechung gegenüber Ihrem Ehepartner, es greifen auch gesetzliche Regelungen des Familienrechtes, zum Beispiel zum Unterhalt und zum Güterstand. Diese Regelungen sind jedoch nicht in Stein gemeißelt, sondern können von den Ehegatten nach ihren Vorstellungen geändert oder sogar abgedungen werden.

Der vorsorgende Ehevertrag ist ein wichtiges Instrument zur individuellen Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse. Zur Gestaltung kann der Schutz des Vermögens eines Ehegatten gehören, Stichwort Asset Protection. Insbesondere im Falle großer Erbschaften, Immobilien und Unternehmen kann ein Ehevertrag vor Zerschlagung des Vermögens oder Verschuldung schützen. Lesen Sie hierzu mehr auf unseren Seiten Ehevertrag und Unternehmen sowie Ehevertrag und Immobilien.

Bei der Trennung: die Scheidungsfolgenvereinbarung

Mit Trennung und Scheidung wird das rechtliche Band der Ehe aufgelöst, es greifen sodann die gesetzlichen Regelungen über die Scheidungsfolgen. Hier ist es immer ratsam, diese Folge einvernehmlich in einer Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarung (auch Scheidungsvertrag oder Scheidungsvereinbarung) zu regeln.

In manchen Fällen bedarf es einer außergerichtlichen Verhandlung, doch wenn (dann) beide Ehegatten mit ihren Anwälten eine Lösung gefunden haben, können die Scheidungsfolgen wie Güterstand (also Vermögensaufteilung oder Vermögensauseinandersetzung), Unterhalt, Versorgungsausgleich und Hausrat/Haushaltsgegenstände in einem Vertrag geregelt werden. Sodann steht einer zügigen einvernehmlichen Scheidung nichts mehr im Wege.

Gründe für einen Ehevertrag: die Vorteile einer Scheidungsvereinbarung

Es ist finanziell günstiger und da von beiden Ehegatten erarbeitet auch interessengerechter und nachhaltiger, die Scheidungsfolgen einvernehmlich zu regeln. Wenn gemeinsame Kinder involviert sind, besteht meist ein großes Interesse, zu deren Schutze und Wohl die ehemalige Familie nicht mit langwierigen Gerichtsverfahren zu belasten.

Sybill Offergeld

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
offergeld@bow.legal

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