Kanzlei für französisches Erbrecht – Ihre Experten in Berlin, Hamburg und München

Vor dem Erbfall 

Ein Erbfall lässt sich planen. Wir helfen Ihnen dabei.

Mit einer auf Sie zugeschnittenen Nachlassplanung ermöglichen wir Ihnen, Ihr Vermögen nach Ihren Wünschen und möglichst steueroptimiert zu übertragen.

Unser Ziel ist es, unsere Mandanten umfassend über die erwarteten Erbschaftssteuern zu informieren und Wege aufzuzeigen, wie sie die vorhandenen Steuerfreibeträge optimal nutzen können. Gemeinsam entwickeln wir Strategien, um die im Erbfall zu erwartende steuerliche Belastung zu reduzieren und das vorhandene Vermögen zu sichern.

Neben den richtigen testamentarischen Verfügungen sollte bereits an Vermögensübertragungen zu Lebzeiten, wie Schenkungen zum Beispiel, gedacht werden. 

Bei Immobilienvermögen in Frankreich sollte besonders an die Übertragung auf die nächste Generation mit Nießbrauchvorbehalt gedacht werden. Auch der Erwerb einer Immobilie durch eine Familiengesellschaft kann langfristig Steuervorteile bringen, die erörtert und durchdacht werden sollten.

Dr. Cécile Walzer

Rechtsanwältin
Mediatorin
+49 30 200 050 710
walzer@bow.legal

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