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Familienstiftung, gemeinnützige Stiftung und Beratung der Stiftungsorgane

Stiftungen stellen gerade bei umfangreichen Vermögenswerten ein wirkungsvolles strategisches Instrument dar. Unser Team bietet Ihnen exzellente Beratung bei der Gründung Ihrer Stiftung nach deutschem Recht und der Umsetzung Ihres konkreten Stiftungsvorhabens, insbesondere in engem Kontakt mit den örtlich zuständigen Stiftungsbehörden.

Auch bei der Errichtung einer Auslandsstiftung unterstützen wir Sie. 

Zusätzlich stehen wir Stiftungsvorständen sowie Verwaltungs-, Aufsichts- und Beiräten mit fundierter Expertise zur Seite. Unser Beratungsangebot im Stiftungsrecht erstreckt sich über verschiedene Stiftungsformen:

  • Familienstiftungen zur Sicherung und Weitergabe Ihres Vermögens
  • Unternehmensstiftungen zur langfristigen Unternehmenssicherung
  • Gemeinnützige Stiftungen für soziale, kulturelle oder wissenschaftliche Projekte
  • Doppelstiftungen, die sowohl gemeinnützige als auch privatnützige Ziele verfolgen
  • Treuhandstiftungen als flexible und kostengünstige Alternative zu selbstständigen Stiftungen

Ob und wie eine Stiftung in Ihrem spezifischen Fall strategisch sinnvoll eingesetzt werden könnte, lässt sich nur nach einer umfassenden Analyse Ihrer individuellen Situation beurteilen. Wir laden Sie herzlich ein, mit uns in Kontakt zu treten, um Ihre persönlichen Anforderungen zu besprechen und maßgeschneiderte Lösungen zu erarbeiten.

Fragen Sie uns und vertrauen Sie unserer gemeinsamen jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und spezialisierte Fachanwälte im Gesellschafts-, Erb-, Familien-, und Steuerrecht. Kontaktieren Sie uns gern mit Ihrer Mandatsanfrage telefonisch, per E-Mail oder durch das untenstehende Kontaktformular.

Eine Familienstiftung ist eine privatrechtliche Stiftung, deren satzungsmäßiger Zweck  in der Regel auf die Förderung der Mitglieder der Stifterfamilie ausgerichtet ist, die als Destinatäre bezeichnet werden. Diese sind die Begünstigten der Stiftung, denen die Erträge und Vorteile der Stiftung zufließen. Dies kann die finanzielle Unterstützung von Familienmitgliedern, die Finanzierung von Ausbildungen, die Unterstützung bei Krankheiten oder die Bereitstellung von Wohnraum umfassen. 

Eine gemeinnützige Stiftung ist eine Stiftungsform, die nach ihren satzungsmäßigen das Allgemeinwohl in spezifischen Bereichen wie Bildung, Wissenschaft, Kultur, Umweltschutz oder sozialen Belange fördert. Sie ist in ihrer Tätigkeit nicht auf die Interessen einer Familie oder eines Unternehmens ausgerichtet, sondern dient der breiten Öffentlichkeit. Gemeinnützige Stiftungen genießen in Deutschland steuerliche Vergünstigungen. Sie sind von der Körperschaftsteuer befreit und können unter bestimmten Bedingungen auch von der Gewerbe- und Umsatzsteuer befreit werden. Zudem können Spenden an gemeinnützige Stiftungen steuerlich abgesetzt werden.

Das kommt sehr stark auf die Umstände in Ihrem Ihren konkreten Fall an. Zumeist ist die laufende Verwaltung der Stiftung im Ausland rechtlich und steuerlich bei richtiger Gestaltung auch unter Beachtung der Regelungen des § 15 AStG möglich. Allerdings muss das Stiftungsvermögen ja zur Gründung der Stiftung „über die Grenze“ gelangen. Und dabei gibt es in aller Regel erhebliche steuerliche Hürden, beispielsweise nach § 6 AStG. Ohne kompetente Beratung geht da nichts.

Ralph Butenberg, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
+49 40 607 783 650
butenberg@bow.legal

Sybill Offergeld

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Dr. Kirsten Schlömer

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