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Ahnenforscher im Erbfall in Frankreich

Familien sind heutzutage weltweit zerstreut und der Kontakt zu manchen Angehörigen nur lose, abgebrochen oder noch nie vorhanden gewesen. 

Wenn dann eines Tages Post von einem französischen Ahnenforschungsbüro ins Haus flattert und über den Todesfall eines Verwandten informiert und zur Unterzeichnung von Unterlagen auffordert, ist Zurückhaltung geboten. Denn nicht immer ist eine solche Kontaktaufnahme gerechtfertigt.

Auftrag und Funktion der Ahnenforschung

In komplexen oder grenzüberschreitenden Erbfällen in Frankreich, insbesondere wenn unklar ist, wer die rechtlichen Erben sind oder wenn direkte Nachkommen des Verstorbenen fehlen, kann der französische Notar ein Ahnenforschungsbüro beauftragen. Diese spezialisierten Büros haben den Auftrag, fehlende Erben ausfindig zu machen und die Erbfolge zu klären.

Der Offenbarungsvertrag

Ein zentrales Instrument dabei ist der „Offenbarungsvertrag“, durch den sich der Ahnenforscher verpflichtet, die Erbberechtigung einer Person nachzuweisen. Im Gegenzug wird dem Ahnenforscher ein Honorar zugesprochen, welches typischerweise zwischen 10% und 40% des netto Erbteils liegt. Es ist wichtig zu beachten, dass dieses Honorar nur im Erfolgsfall fällig wird und bei einem überschuldeten Nachlass entfällt. Die Höhe des Honorars ist frei verhandelbar, da sie gesetzlich nicht festgelegt ist.

Rechtliche Rahmenbedingungen

Das französische Verbraucherschutzgesetz reguliert diese Verträge und gewährleistet, dass ein Widerrufsrecht besteht. Es muss klar kommuniziert werden, dass die Honorarprozentsätze verhandelbar sind und nicht gesetzlich festgelegt. Ebenso muss darauf hingewiesen werden, dass eventuelle Zusatzkosten anfallen können.

Grenzen des Offenbarungsvertrags und Rechte der Erben

Erben haben die Möglichkeit, auch nach Vertragsabschluss über das Honorar zu verhandeln und eine detaillierte Aufstellung der Kosten und Aufwände zu fordern. Sollte keine Einigung erzielt werden, können die Erben Unterstützung bei der französischen Kammer für Ahnenforscher oder dem Gewerkschaftsverband der professionellen Ahnenforscher suchen. Letztlich steht den Erben auch der Weg zu den Gerichten offen, um die Angemessenheit des Honorars oder die Gültigkeit des Vertrags überprüfen zu lassen. Denn es ist nicht ausgeschlossen, dass die Ahnungslosigkeit insbesondere ausländischer Erben ausgenutzt wird, um den Abschluss eines Offenbarungsvertrag zu  erreichen obwohl ein solcher nicht notwendig gewesen wäre. 

Bestätigung der Abstammung

In Fällen, in denen die Erben bekannt sind, kann der Notar dennoch die Unterstützung eines Ahnenforschers in Anspruch nehmen, insbesondere wenn die Abstammung eines Erben zweifelhaft ist oder die Möglichkeit besteht, dass unbekannte Abkömmlinge existieren könnten. Die Kosten für solche Abstammungsuntersuchungen orientieren sich am Aufwand und an der Komplexität der Suche und sind im Vergleich zur prozentualen Nachlassbeteiligung bei einem Offenbarungsvertrag wesentlich geringer.

Dr. Cécile Walzer

Rechtsanwältin
Mediatorin
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