Kanzlei für französisches Erbrecht – Ihre Experten in Berlin, Hamburg und München

Streit um das Testament und die Erbfolge in Frankreich

Das Erben ist unvermeidbar, das Streiten um das Erbe leider nicht. Wir stehen unseren Mandanten bei Streitigkeiten um das Erbe in Frankreich durch eine enge Zusammenarbeit mit französischen Rechtsanwaltskollegen zur Seite und sorgen dafür, dass ihre Rechte erfolgreich durchgesetzt werden. 

Zuständigkeit bei Erbstreit in Frankreich

Bei Erbstreitigkeiten in Frankreich ist das Tribunal de Grande Instance (TGI) des letzten Wohnorts des Verstorbenen zuständig. Eine Klageeinreichung erfordert die Beauftragung eines in Frankreich zugelassenen Anwalts.

Anfechtung und Auslegung von Testamenten im französischen Recht

Auch wenn ein Testament existiert, kann die Interpretation des letzten Willens des Erblassers Herausforderungen bergen. Dies gilt insbesondere für handschriftliche Testamente, bei denen unklare Formulierungen oder Begrifflichkeiten zu Unsicherheiten und Konflikten unter den Erben führen können. Zusätzlich kann die Authentizität eines handschriftlichen Testaments oft in Frage gestellt werden, sei es hinsichtlich der Urheberschaft oder der Gültigkeit der darin getroffenen Änderungen.

Grundprinzipien der Testamentauslegung

Das französische Recht basiert auf der Annahme, dass das Testament den wahren Willen des Erblassers widerspiegelt. Wer behauptet, dass Änderungen im Testament nicht vom Erblasser stammen oder dass das Testament anders ausgelegt werden sollte, trägt die Beweislast für diese Behauptungen. 

Rolle des Richters

Die Aufgabe, den wahren Willen des Erblassers zu ermitteln, obliegt dem zuständigen Richter. Er ist die einzige Instanz, die befugt ist, ein Testament auszulegen. Bei der Auslegung nutzt der Richter alle verfügbaren Indizien, die das Testament bietet:

  • Graphologische Gutachten: Falls die Handschrift im Testament dem Erblasser nicht eindeutig zugeordnet werden kann, kann der Richter ein graphologisches Gutachten anfordern.
  • Externe Beweismittel: Der Richter kann auch externe Quellen wie Zeugenaussagen oder Dokumente des Erblassers heranziehen, um die Intention hinter dem Testament besser zu verstehen.Diese Maßnahmen sind entscheidend, um sicherzustellen, dass der letzte Wille des Erblassers gemäß den gesetzlichen Bestimmungen korrekt interpretiert und umgesetzt wird.

Dr. Cécile Walzer

Rechtsanwältin
Mediatorin
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