Kanzlei für Erbrecht – Ihre Experten in Berlin, Hamburg und München

Home / Erbrecht

Vollmachten und Betreuungsverfahren

Im Erbfall können Vollmachten wie zum Beispiel Generalvollmachten, Bankvollmachten und Vorsorgevollmachten von zentraler Bedeutung sein. Durch Vollmachten kann einerseits die Nachlassabwicklung effizient ermöglicht werden. Andererseits können erhebliche Konflikte zwischen Erben und Bevollmächtigten auftreten, wenn Bevollmächtigte bereits zu Lebzeiten des Erblassers aktiv waren. 

Aber auch, um persönliche Vorstellungen in Bezug auf die eigene Pflege, Betreuung und Versorgung im Krankheitsfall oder im Alter rechtssicher zu bestimmen, kann die die Erteilung einer entsprechenden Vollmacht empfehlen.

Unsere Kanzlei bietet Ihnen umfassende rechtliche Unterstützung, um derartigen Konflikten vorzubeugen, sie zu lösen und die reibungslose Abwicklung des Nachlasses auch in Bezug auf Vollmachtsfragen zu gewährleisten.

Sie finden hier weitergehende und hilfreiche Informationen:

  1.  LINK „VORSORGE- UND GENERALVOLLMACHTEN“
  2.  LINK „NOTFALLVORSORGE FÜR UNTERNEHMER“
  3.  LINK „BETREUUNGSANREGUNG UND VERTRETUNG IM BETREUUNGSVERFAHREN“

Fragen Sie uns und vertrauen Sie unserer gemeinsamen jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und spezialisierte Fachanwälte. 

Kontaktieren Sie uns gern mit Ihrer Mandatsanfrage telefonisch, per E-Mail oder durch das untenstehende Kontaktformular.

FAQs Vollmachten und Betreuungsverfahren

Nein. Denn die Vollmacht sagt nichts darüber aus, wer rechtlich die Nachfolge des Erblassers antritt, also in seine rechtlichen „Fußstapfen“ tritt. Gleichwohl kann die Abwicklung des Nachlasses zumindest teilweise durch eine über den Tod hinaus gültige Vollmacht erleichtert werden.

Das kommt darauf an, ob in Bezug auf den konkreten Nachlass die sofortige Handlungsfähigkeit des Erben nach dem Erbfall sichergestellt werden muss, z.B. in Bezug auf die Geschäftsführung eines Unternehmens. Ist das der Fall, dann ist die Vollmachtserteilung natürlich sinnvoll.

Auch das kommt auch den konkreten Fall an. Die sofortige Handlungsfähigkeit des Bevollmächtigten in Bezug auf den Nachlass erfordert die ausdrückliche Geltung der Vollmacht über den Tod hinaus.

Ralph Butenberg, LL.M.

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Erbrecht
Fachanwalt für Steuerrecht
+49 40 607 783 650
butenberg@bow.legal

Sybill Offergeld

Rechtsanwältin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Mediatorin
+49 30 200 050 710
offergeld@bow.legal

Dr. Kirsten Schlömer

Schreiben Sie uns

    Pflichtfelder*

    bow legal - Schreiben Sie uns