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Unternehmensnachfolge in das Familienunternehmen

Das Familienunternehmen ist in aller Regel Quelle und Garant der Versorgung der heute lebenden und der zukünftigen Familienmitglieder. Dies neben der regelmäßig aus der Historie des Unternehmens gewachsenen unternehmerischen Verantwortung für die MitarbeiterInnen und das Unternehmenskapital. Nicht zuletzt deshalb hat die Regelung der Nachfolge in Ihrem Unternehmen wesentliche Bedeutung und stellt gleichzeitig eine der komplexesten Herausforderungen für den anwaltlichen und steuerlichen im Bereich des Wirtschaftsrechts dar. 

Sie erfordert nicht nur entsprechende Expertise und Verständnis für die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die sensible Herangehensweise an die familiendynamischen Prozesse. Denn Familienunternehmen sind oft über Generationen gewachsene Strukturen, die eine besondere Verflechtung von privatem Vermögen, Eigenengagement, persönlicher Hingabe und betrieblichen Interessen aufweisen. 

Die Berücksichtigung der konkreten familiären Verhältnisse ist zentral. Konflikte im Familienverbund können die Stabilität des Unternehmens gefährden. Entscheidend ist, im Rahmen der Nachfolgeplanung eine von möglichst allen Beteiligten getragene Lösung zu finden. Dies schließt die frühzeitige Integration potenzieller Nachfolger in Entscheidungsprozesse und die Klärung von Pflichtteilsansprüchen oder Leitungsstrukturen ein. 

Die denkbaren Ausgangslagen lassen sich zunächst grob einteilen in innerfamiliäre Nachfolgeregelungen bzw. Nachfolge durch familienfremde Personen, es kommen die unentgeltliche Übertragung oder die Unternehmensveräußerung zu Lebzeiten in Betracht. Es kann auch sein, dass die konkret beste Lösung für Ihre Familie und Ihr Unternehmen die Nachfolge von Todes wegen ist, also die Vererbung des Unternehmens. 

Unserer Erfahrung nach ist jedes Familienunternehmen einzigartig. Eine standardisierte Vorgehensweise kann den spezifischen Anforderungen in aller Regel nicht gerecht werden. Wir beraten individuell -natürlich- und berücksichtigen alle rechtlichen, steuerlichen und persönlichen Aspekte. Dabei arbeiten wir eng mit Ihrem Steuerberater und der Geschäftsführung des Unternehmens zusammen, um die notwendige ganzheitliche Betrachtung zu gewährleisten. 

Dafür stehen wir mit unserer gemeinsamen jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und Fachanwälte ein.  Kontaktieren Sie uns gern mit Ihrer Mandatsanfrage telefonisch, per E-Mail oder durch das untenstehende Kontaktformular.

FAQs:

Viele Aspekte, deren Darstellung den Rahmen dieser Antwortmöglichkeit hier sprengen würde. Unserer Erfahrung kommt es im Wesentlichen darauf an, frühzeitig in die Nachfolgeplanung einzusteigen. Beginnen Sie mit der Planung Ihrer Unternehmensnachfolge idealerweise mehrere Jahre vor dem geplanten Übergabezeitpunkt. Dies gibt Ihnen genügend Zeit, um alle Optionen zu bewerten und die besten Entscheidungen für Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zu treffen. Bereiten Sie auch einen Notfallplan für unvorhergesehene Ereignisse wie eine plötzliche Krankheit oder den unerwarteten Tod vor. Stellen Sie sicher, dass das Unternehmen auch in unerwarteten Situationen sicher weitergeführt werden kann.

Ja, unbedingt. Und zwar bestenfalls ein fachgerecht unter Berücksichtigung der konkreten rechtlichen, also ggfs. gesellschafts- und familienrechtlichen (Ehevertrag?) sowie erbrechtlichen (bestehende Testamente? Besondere Bindungen aufgrund vorhergehender Testamente, Vorerbenstellung?) Umstände und natürlich der steuerlichen Gegebenheiten in Ihrer Situation (Begünstigungsfähigkeit nach §§ 13a, 13b ErbStG, ertragsteuerliche Risiken wie etwa eine Betriebsaufspaltung?). Kein Testament zu errichten kann die Zerschlagung des Unternehmens im Erbfall bedeuten.

Ralph Butenberg, LL.M.

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Dr. Kirsten Schlömer

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