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Sylter Testament vs. Berliner Testament

Gemeinschaftliches Testament ja, aber wie treffe ich die richtige Entscheidung? Unsere Anwälte für Erbrecht erklären Ihnen das "Sylter Testament" und das "Berliner Testament" und geben Hinweise auf die Fallstricke, die Sie unbedingt vermeiden sollten.

Auf einen Blick

Das „Sylter Testament“ als clevere Gestaltungsmöglichkeit für Ehepaare:
  • Die Kinder erben direkt, der Partner erhält z.B. lebenslange Nutzungsrechte.
  • Dies kann steuerliche Vorteile bieten und minimiert Pflichtteilsansprüche.
  • Die konkrete Familienkonstellation ist entscheidend.
Lassen Sie sich rechtzeitig von uns als Fachanwälte für Erbrecht beraten, um rechtliche und steuerliche Fallstricke zu vermeiden!

Das „Sylter Testament“ ist eine Spielart des gemeinschaftlichen Testaments von Ehepaaren und Lebenspartnern und eine Alternative zum klassischen „Berliner Testament“. 

Wir erklären, was gemeinschaftliche Testamente sind, was ein „Sylter Testament“ und ein „Berliner Testament“ ausmacht, wie sie funktionieren, welche Vor- und Nachteile es gibt und wo die Unterschiede liegen. Finden Sie heraus, ob das Sylter Testament eine Gestaltungsvariante sein könnte!

Gemeinschaftliche Testamente

Ein Testament kann handschriftlich oder durch eine notariell beurkundete Erklärung errichtet werden. Grundsätzlich sind Testamente ausschließlich persönlich zu errichten. Man muss die wesentlichen Entscheidungen darüber, wer z.B. Erbe sein soll, selbst treffen. Ein Testament, das eine andere Person für einen Erblasser oder eine Erblasserin errichtet, ist unwirksam.

Das gilt aber nicht in vollem Umfang für Ehepaare bzw. Lebenspartner. Diese können ein gemeinschaftliches Testament errichten, das Regelungen für beide Erbfälle enthält. Dies beispielsweise dadurch, dass einer der Ehepartner die gemeinschaftlichen Verfügungen beider Ehepartner handschriftlich verfasst und der andere Ehepartner diese Erklärung mitunterzeichnet. 

Das Berliner Testament: Der Klassiker des gemeinschaftlichen Testaments

In einem Berliner Testament setzen sich die Ehepartner wechselseitig als Alleinerben und die Kinder als Schlusserben ein. Stirbt der erste Ehepartner, erbt der Überlebende allein den gesamten Nachlass. Die Kinder wurden von dem Erstversterbenden enterbt. Erst wenn der Überlebende verstirbt, erben die Kinder.

Diese Grundstruktur entspricht dem Wunsch der Elterngeneration, dem überlebenden Ehepartner die volle rechtliche Befugnis an dem Vermögen zuzuwenden, das in der Ehezeit gemeinsam erwirtschaftet wurde. Dadurch soll der überlebende Ehegatte versorgt werden.

Das Sylter Testament: Eine „clevere“ Alternative?

Durch ein Sylter Testament werden die Kinder direkte Erben des Erstversterbenden. Der überlebende Ehepartner wird nicht Erbe, erhält aber zu seiner Versorgung durch entsprechende Vermächtnisse lebenslange Nutzungsrechte (Nießbrauchs- und Wohnungsrechte) an dem Familienheim und an dem weiteren Vermögen des Erstversterbenden. 

Der Überlebende kann also das Vermögen des Erstversterbenden zu seiner Versorgung nutzen. Die Kinder des Erstversterbenden haben gleichzeitig aufgrund ihres Eigentums an dem Vermögen des Erstversterbenden die rechtliche Sicherheit, dass ihnen dieses Vermögen nach dem Ableben des Überlebenden und dem Erlöschen seiner Nutzungsrechte in vollem Umfang zustehen wird.

Vor- und Nachteile von Sylter Testament und Berliner Testament

Vorteile des Sylter Testaments: Keine Pflichtteilsansprüche der Kinder, nutzbare Steuerfreibeträge

Die Einsetzung der Kinder als Erben verhindert die unmittelbare Entstehung von Pflichtteilsansprüchen.

Erbschaftsteuerlich müssen die Kinder als Erben des Erstversterbenden das von ihm erworbene Eigentum unter Berücksichtigung ihrer jeweiligen Freibeträge (EUR 400.000) versteuern. Die dem überlebenden Ehegatten zugewendete Nutzungsrechte werden bei den Kindern steuermindernd abgezogen. Je nach Lebensalter des Überlebenden und Wert und Struktur des ererbten Vermögens können sich bei den Kindern so ganz erhebliche Wertabschläge ergeben. Der überlebende Ehegatte hat den Wert der ihm zugewandten Nutzungsrechte zu versteuern.

Nachteil des Sylter Testaments: Keine steuerfreie Übertragung des Familienheims

Die Steuerbefreiung für das Familienheim können weder der Überlebende noch die Kinder in Anspruch nehmen. Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofes reicht ein Nutzungsrecht nicht aus, um die Steuerbefreiung zu erlangen (Bundesfinanzhof, Urteil vom 29. November 2017, II R 14/16).

Vorteil des Berliner Testaments: Steuerfreie Übertragung des Familienheims auf Ehegatten

Wichtigster Vorteil des Berliner Testaments ist, dass die Übertragung des Familienheims auf den überlebenden Ehegatten steuerfrei ist. Dies geht jedoch mit einigen Nachteilen einher.

Nachteile des Berliner Testaments: Pflichtteilsansprüche der Kinder, Steuern

Insbesondere kann es in Bezug auf etwaige Pflichtteilsansprüche der Kinder, die ja zunächst enterbt wurden, Schwierigkeiten geben. Denn ausschließen lassen sich die Pflichtteilsansprüche der Kinder regelmäßig nicht. Es kann also sein, dass ein Kind seine Pflichtteilsansprüche durchsetzt, mit der Folge, dass dem Nachlass zu Lasten des überlebenden Ehepartners Liquidität entzogen wird.

Auch erbschaftsteuerlich ist das typische Berliner Testament suboptimal. Denn aufgrund der Alleinerbenstellung des überlebenden Ehepartners fällt der gesamte Nachlass steuerlich bei ihm an. Bei einem Überschreiten des Freibetrages (EUR 500.000) und bei weiterem Überschreiten des so genannten Versorgungsfreibetrages (EUR 256.000) muss der Nachlass durch den Überlebenden versteuert werden. Die weiteren Freibeträge der Kinder (jeweils EUR 400.000) bleiben nach dem Ableben des Erstversterbenden ungenutzt. Deswegen werden Berliner Testamente bei sinnvoller Gestaltung u.a. durch so genannte Supervermächtnisse ergänzt.

Vorteile des Berliner TestamentsNachteile des Berliner Testaments
– Steuerfreie Übertragung des Familienheims– Pflichtteilsansprüche
– Erbschaftsteuer
– ungenutzte Steuerfreibeträge

Fazit: Sylter Testament vs. Berliner Testament

Die konkrete Familiensituation ist entscheidend!

Auch wenn nicht alle Aspekte des Sylter Testaments immer die optimale Testamentsgestaltung gewährleisten, eröffnen sich durch die Kombination aus Erbeinsetzung der Kinder einerseits und andererseits der Zuwendung von Nutzungsrechten durch Vermächtnisse an den überlebenden Ehepartner erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten. Diese wirken sich insbesondere positiv auf potenzielle Pflichtteilsansprüche aus. Schließlich können sie Erleichterungen bei der Erbschaftsteuer mit sich bringen.

Entscheidend ist immer, dass die konkrete Testamentsgestaltung auch zur Familiensituation passt. Und zwar unabhängig davon, ob das konkrete Testament rechtlich ein „Sylter“ oder „Berliner“ Testament ist.

Wie sieht es bei Ihnen aus? Haben Sie Ihre Nachfolge schon geregelt oder benötigen Sie Unterstützung? Unsere Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht in Berlin, Hamburg und München stehen Ihnen gern für Ihre qualifizierte Testaments- und Vermögensnachfolgeberatung zur Verfügung.


Quellen & rechtliche Vorschriften

Folgende Gesetze sind für die Gestaltung einer Sylter Testaments und anderer gemeinschaftlicher Testamente von besonderem Interesse.


Haben Sie weitere Fragen oder möchten Sie sich individuell beraten und professionell vertreten lassen?

Unsere Anwältinnen und Anwälte für Erbrecht in Hamburg, Berlin und München stehen Ihnen gern zur Verfügung!

Auf einen Blick

Das „Sylter Testament“ als clevere Gestaltungsmöglichkeit für Ehepaare:
  • Die Kinder erben direkt, der Partner erhält z.B. lebenslange Nutzungsrechte.
  • Dies kann steuerliche Vorteile bieten und minimiert Pflichtteilsansprüche.
  • Die konkrete Familienkonstellation ist entscheidend.
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Ralph Butenberg LL.M. - Sylter Testament vs. Berliner Testament
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