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Ablauf und Struktur von M&A Transaktionen

So funktioniert ein Unternehmensverkauf

Sowohl der Verkauf eines Unternehmens als auch der Kauf eines Unternehmens sind gerade im Mittelstand meist sehr aufregende Situationen. Gilt es doch neben dem operativen Tagesgeschäft auch vielerlei Wünsche unterschiedlicher Personengruppen zu bedienen.

Auch wenn der Ablauf einer sog. Unternehmenstransaktion keinen festen Regelungen unterliegt, haben sich Abläufe und Prozesse etabliert, die bei nahezu jedem Unternehmensverkauf durchlaufen werden. Die Kenntnis dieser Einzelschritte hilft dabei, Hürden und Risiken einzuschätzen und bestenfalls zu vermeiden.

Da bei einem Unternehmenskauf mittlerweile häufig englischsprachige Personen beteiligt sind, haben sich auch im deutschen Sprachraum viele Begriffe aus dem Englischen etabliert, deren Verständnis das Vertrauen in die eigene Verhandlungsposition stärkt.

Vorbereitung des Unternehmensverkaufs

Jeder erfolgreiche Unternehmensverkauf beginnt mit einer professionellen Vorbereitung und einem professionellen Verhalten während des Verkaufsprozesses. Je früher man beginnt, den Verkauf vorzubereiten, umso erfolgreicher wird der spätere Verkauf sein. Aus unzähligen Transaktionen kann nur die Empfehlung ausgesprochen werden, sich frühzeitig Unterstützung durch professionelle Berater (Rechtsanwälte, Steuerberater und ggf. M&A Berater) zu suchen. Nicht selten überschlagen sich die Ereignisse während eines Verkaufsprozesses, und die Beteiligten haben ihre Mühe, den Überblick zu behalten.

Motive für den Kauf oder Verkauf eines Unternehmens

Die Motivationen für einen Unternehmensverkauf sind vielfältig. Der Verkäufer möchte etwa einen renditeschwachen Teil seines Unternehmens abstoßen oder sich zukünftig auf andere Kernbereiche seines Unternehmens fokussieren. Bei inhabergeführten Unternehmen kann zudem der fehlende Nachfolger Triebfeder eines Verkaufs sein. Gelegentlich ist auch einfach ein finanziell lukratives Angebot Grund für die Entscheidung das Unternehmen zu verkaufen.

Die Käufer lassen sich grob in zwei Kategorien einordnen. Sogenannte Strategische Investoren erwerben das Unternehmen, um etwa vorhandenes Know-how einzukaufen, statt es selbst zu entwickeln, um das eigene Produktportfolio mit dem Produktportfolio des erworbenen Unternehmens zu erweitern oder die eigene Marktposition zu stärken oder zu erweitern. Sogenannte Finanzinvestoren (Private Equity-Unternehmen, Familiy Offices) sind typischerweise eher an einer stabilen Gewinnentwicklung und einer Rendite bei einem späteren Ausstieg aus dem Unternehmen (dem sog. Exit) z.B. durch einen Weiterverkauf interessiert.

Wie findet man einen Käufer für sein Unternehmen?

Wird der Verkäufer nicht direkt durch den potentiellen Käufer kontaktiert, bieten sowohl Investmentbanken, als auch sog. M&A Berater die Möglichkeit, potentielle Käufer für das eigene Unternehmen zu suchen. Nicht selten verfügen M&A Berater auch über ein bestehendes Netzwerk von potentiellen Kaufinteressenten, die angesprochen werden können. Deshalb sollte schon bei der Wahl eines geeigneten M&A Beraters auf eine spezifische Branchenkenntnis geachtet werden. Um sein Unternehmen möglichst transparent darstellen zu können, kann es sich zudem anbieten, vor einer Kontaktaufnahme mit potentiellen Käufern im Rahmen einer sog. Vendor Due Diligence die Stärken und Schwächen des Unternehmens zu identifizieren, um bestimmte Risiken vor einem Kontakt zum möglichen Käufer zu beheben.

Erste Kontaktaufnahme mit dem potentiellen Käufer

Hat man einen oder mehrere Kaufinteressenten für das Unternehmen identifiziert oder wurde ein erstes Kaufinteresse kommuniziert, werden die Parteien im Rahmen eines Kennlernprozesses schnell herausfinden, ob ein ernsthaftes Interesse an dem Unternehmen besteht und sich ein tiefergehender Austausch lohnt. Üblicherweise wird dann vor weiteren Gesprächen oder dem Austausch von ersten Dokumenten eine sog Vertraulichkeitsvereinbarung (engl. Non-Disclosure Agreement – kurz NDA) zwischen den Beteiligten abgeschlossen. Eine solche Vereinbarung soll verhindern, dass sensible Informationen, die im Rahmen des weiteren Verkaufsprozesses zwischen den Beteiligten ausgetauscht werden, an die Öffentlichkeit gelangen oder, für den Verkäufer wichtiger, dass der Kaufinteressent die über das Unternehmen erhalten Informationen nicht für eigene Zwecke verwendet.

Absichtserklärung / Letter of Intent

Haben sich die Parteien in den weiteren Gesprächen über wesentliche Eckpunkte der Transaktion geeinigt, werden die Ergebnisse regelmäßig in einer schriftlichen Absichtserklärung (engl. Letter of Intent – kurz LoI oder Memorandum of Understanding – kurz MoU) festgehalten. Ein LoI beinhaltet etwa eine konkrete Beschreibung des Kaufgegenstandes und bestimmt damit insbesondere, ob Unternehmensanteile (engl. Share-Deal) oder Sachwerte (engl. Asset-Deal) übertragen werden sollen; ferner die Herleitung des Kaufpreises und eine Zeitschiene für den weiteren Transaktionsprozess. Auch wenn der LoI häufig explizit als unverbindlich bezeichnet wird, sollte dieser Phase des Unternehmensverkaufs größtmögliche Aufmerksamkeit gewidmet werden. Eine spätere Abweichung von vermeintlich unverbindlich dokumentierten Ergebnissen ist in der Praxis häufig nur mit erheblichem Argumentationsaufwand und Zugeständnissen bei anderen Themen möglich.

Gelegentlich enthält der LoI auch eine sog. Exklusivitätsverpflichtung. Diese untersagt es dem Verkäufer, während eines fest definierten Zeitraums, mit weiteren Kaufinteressenten Kontakt aufzunehmen oder mit diesen parallel zu verhandeln. Bei Verstößen gegen diese Exklusivitätsvereinbarung können Vertragsstrafen oder ein pauschalierter Schadensersatz vereinbart werden.

Due Diligence

Der Kaufinteressent will, nachdem er sein grundsätzliches Interesse an dem Unternehmen durch die Absichtserklärung bekräftigt hat, natürlich wissen, was genau er im Falle des erfolgreichen Kaufvertragsabschlusses erwirbt. Im Rahmen einer sog. Due Diligence wird der Kaufinteressent deshalb eine umfassende Prüfung des Unternehmens vornehmen, um die bisherige Geschäftstätigkeit des Unternehmens detailliert kennenzulernen und mögliche Risiken, die auf den Erwerber übergehen würden, identifizieren zu können. Hierzu müssen dem Kaufinteressenten sämtliche für eine entsprechende Bewertung des Unternehmens erforderlichen Dokumente und Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, die dieser oftmals mit Hilfe seiner Berater sichtet und bewertet. Neben einer Prüfung der rechtlichen und steuerlichen Risiken wird nahezu immer auch die wirtschaftliche, bilanzielle und finanzielle Lage des Unternehmens analysiert.

Werden Risiken identifiziert, die für den Kaufinteressenten nicht akzeptabel sind und die auch nicht mehr beseitigt werden können (engl. Deal-Breaker), kann dies den Abbruch des Verkaufsprozess bedeuten. Oftmals werden die im Rahmen der Due Diligence gefundenen Ergebnisse und identifizierten Risiken jedoch im Rahmen der Erstellung des Kaufvertrages berücksichtigt und sind dann Gegenstand umfangreicher Verhandlungen zwischen den Parteien.

Unternehmenskaufvertrag

Kernstück jeder M&A Transaktion ist der Unternehmenskaufvertrag. Soll der Käufer die Geschäftsanteile oder Aktien von dem Verkäufer erwerben, spricht man von einem sog. Share Deal. Der Unternehmenskaufvertrag wird dann auch als Share Purchase Agreement (kurz SPA) bezeichnet. Haben sich die Parteien hingegen auf eine Übernahme einzelner oder alle Vermögensgegenstände des Unternehmens geeinigt (engl. Asset Deal), spricht man von einem Asset Purchase Agreement (kurz APA).

Neben den üblichen Regelungen eines Kaufvertrages enthält der Unternehmenskaufvertrag insbesondere Regelungen zum Kaufpreis und möglichen Kaufpreisanpassungen, Verkäufergarantien und den Folgen einer Garantieverletzung (engl. representations and warranties), Regelungen zu steuerlichen Freistellungen, Wettbewerbsverbote und Verhaltenspflichten der Parteien zwischen der Unterzeichnung des Vertrages (engl. Signing) und dem tatsächlichen Übergang des Unternehmens (engl. Closing) auf den Käufer.

Vertragsunterzeichnung / Signing

Haben sich die Parteien, nach oft langen Verhandlungen, auf den Inhalt des Unternehmenskaufvertrages geeinigt, folgt die gemeinsame Vertragsunterschrift, üblicherweise vor einem Notar. Der Moment der Unterschriften wird nicht selten als das Ende des Verkaufsprozesses verstanden. In den seltensten Fällen findet jedoch direkt beim Notar eine „Schlüsselübergabe“ statt. Vielmehr müssen in der Regel noch bestimmte Bedingungen erfüllt werden, bevor die Übertragung des Unternehmens an den Käufer vollzogen werden kann (engl. Closing Conditions). So kann es sein, dass die Transaktion von den Wettbewerbsbehörden freigegeben werden muss oder ein Darlehen zur Finanzierung des Kaufpreises von der Bank freigegeben werden muss. Auch kann es sein, dass der Verkäufer zwischen Vertragsabschluss und Vollzug des Vertrages noch dafür sorgen muss, dass das Unternehmen in den Zustand gebracht wird, in welchem es verkauft werden kann.

Closing

Wurden die vereinbarten Bedingungen für einen Vollzug des Unternehmenskaufvertrages erfüllt, treffen sich die Parteien und unterzeichnen gemeinsam ein entsprechendes Dokument, das feststellt das die Vollzugsvoraussetzungen vorliegen (engl. Closing Memorandum). Mit Unterzeichnung des Closing Memorandum ist der Unternehmenskauf vollzogen und der Käufer erhält die „Schlüssel“.

Finn R. Dethleff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

dethleff@bow.legal

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