In Deutschland gibt es eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, die Unternehmern, Investoren und Freiberuflern je nach ihrer Zielsetzung und individuellen Bedürfnissen zur Verfügung stehen. Die Wahl der richtigen Gesellschaftsform ist eine der wichtigsten Entscheidungen bei der Gründung eines Unternehmens. Sie bestimmt nicht nur die rechtlichen und steuerlichen Rahmenbedingungen, sondern auch die Haftungsstruktur und die Finanzierungsmöglichkeiten. Während Einzelunternehmen und GbRs für kleinere Unternehmungen und Freiberufler geeignet sind, bieten Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG mehr Haftungsschutz und bessere Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten.
Jede Gesellschaftsform bringt spezifische Vor- und Nachteile mit sich, die genau abgewogen werden sollten. Es ist daher empfehlenswert, sich vor der Gründung umfassend rechtlich und steuerlich beraten zu lassen, um die passende Rechtsform für das eigene Vorhaben zu wählen. Als Fachanwälte im Gesellschaftsrecht stehen wir Ihnen dabei gerne zur Seite und helfen Ihnen, die für Sie optimale Gesellschaftsform zu finden und zu gründen.
Einzelunternehmen
Die einfachste und am häufigsten gewählte Rechtsform für kleine Unternehmer oder Freiberufler in Deutschland ist das Einzelunternehmen. Es handelt sich dabei um die älteste und unkomplizierteste „Gesellschaftsform“, die keine gesonderte Gründung erfordert. Wer ein Gewerbe anmeldet oder als Freiberufler tätig wird, gründet automatisch ein Einzelunternehmen.
Merkmale
- Inhaber: Ein Einzelunternehmer ist der alleinige Eigentümer und trägt das volle wirtschaftliche Risiko.
- Haftung: Der Einzelunternehmer haftet unbeschränkt, d. h. auch mit seinem Privatvermögen.
- Steuern: Die Einkünfte des Einzelunternehmers werden mit der Einkommensteuer veranlagt. Hinzu kommen die Gewerbesteuer (falls gewerblich) und die Umsatzsteuer.
- Pflichten: Keine Gründungskosten, kein Mindestkapital erforderlich. Allerdings besteht Buchführungspflicht, wenn bestimmte Umsatz- oder Gewinnschwellen überschritten werden.
Vorteile
- Einfach und kostengünstig zu gründen.
- Keine Notar- oder Eintragungspflicht ins Handelsregister (außer bei Kaufleuten).
- Volle Entscheidungsfreiheit.
Nachteile
- Unbeschränkte Haftung des Unternehmers.
- Begrenzte Kapitalbeschaffungsmöglichkeiten.
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist die einfachste Form einer Personengesellschaft. Sie wird von mindestens zwei Gesellschaftern gegründet, die gemeinsam ein Geschäftsziel verfolgen. Die GbR wird häufig von Freiberuflern oder Kleingewerbetreibenden genutzt.
Merkmale
- Inhaber: Mindestens zwei Gesellschafter.
- Haftung: Die Gesellschafter haften persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
- Steuern: Die Gewinne der GbR werden den einzelnen Gesellschaftern zugerechnet und bei diesen einkommensteuerpflichtig. Auch hier können Gewerbesteuer und Umsatzsteuer anfallen.
- Gründung: Die Gründung ist formlos, es genügt ein Gesellschaftsvertrag. Eine Eintragung ins Handelsregister ist nicht erforderlich; ggf. aber die Eintragung im Gesellschaftsregister.
Vorteile
- Flexibilität bei der Gründung.
- Keine Notar- oder Eintragungsgebühren.
- Keine Mindestkapitalanforderung.
Nachteile
- Persönliche und unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.
- Eingeschränkte Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung.
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Die Offene Handelsgesellschaft (OHG) ist eine Personengesellschaft, die sich vor allem für Kaufleute eignet, die gemeinsam ein Handelsgewerbe betreiben wollen. Im Unterschied zur GbR ist die OHG eine kaufmännische Gesellschaftsform und erfordert eine Eintragung ins Handelsregister.
Merkmale
- Inhaber: Mindestens zwei Gesellschafter.
- Haftung: Die Gesellschafter haften unbeschränkt, persönlich und gesamtschuldnerisch mit ihrem Privatvermögen.
- Steuern: Die Gewinne der OHG werden auf die Gesellschafter verteilt und einkommensteuerpflichtig. Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fallen ebenfalls an.
- Gründung: Erfordert einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
Vorteile
- Unkomplizierte Struktur.
- Keine Mindestkapitalvorgaben.
- Gleichberechtigte und direkte Mitwirkung der Gesellschafter.
Nachteile
- Unbeschränkte Haftung der Gesellschafter.
- Jeder Gesellschafter kann allein vertretungsberechtigt sein, was unter Umständen zu Problemen führen kann.
IV. Kommanditgesellschaft (KG)
Die Kommanditgesellschaft (KG) ist eine Personengesellschaft, die sich besonders für Unternehmen eignet, bei denen es neben voll haftenden Gesellschaftern (Komplementären) auch beschränkt haftende Gesellschafter (Kommanditisten) geben soll.
Merkmale
- Inhaber: Mindestens ein Komplementär (Vollhafter) und ein Kommanditist (Teilhafter).
- Haftung: Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist haftet nur mit seiner Einlage.
- Steuern: Die Besteuerung erfolgt wie bei der OHG oder GbR: Gewinne werden den Gesellschaftern zugerechnet und von diesen einkommensteuerpflichtig behandelt. Auch Gewerbesteuer und Umsatzsteuer fallen an.
- Gründung: Erfordert einen Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister.
Vorteile
- Haftungsbeschränkung für Kommanditisten.
- Bessere Kapitalbeschaffung durch Beteiligung von Kommanditisten.
- Flexibilität in der internen Gestaltung der Geschäftsführung.
Nachteile
- Unbeschränkte Haftung des Komplementärs.
- Höhere Formalitäten und Eintragungsgebühren im Vergleich zur GbR.
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) ist eine der beliebtesten Rechtsformen in Deutschland, vor allem bei kleinen und mittelständischen Unternehmen. Sie bietet den Vorteil der Haftungsbeschränkung und eine einfache Struktur bei der Führung des Unternehmens.
Merkmale
- Inhaber: Eine oder mehrere Personen (Gesellschafter).
- Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt, die Gesellschafter haften nicht mit ihrem Privatvermögen.
- Steuern: Die GmbH ist eine eigenständige juristische Person und unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und ggf. der Umsatzsteuer.
- Gründung: Erfordert einen notariell beurkundeten Gesellschaftsvertrag und die Eintragung ins Handelsregister. Ein Mindestkapital von 25.000 € ist vorgeschrieben, wovon 12.500 € bei Gründung einbezahlt werden müssen.
Vorteile
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
- Klare Trennung von Gesellschaft und Gesellschaftern.
- Gute Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung durch Aufnahme weiterer Gesellschafter.
Nachteile
- Höhere Gründungskosten und Kapitalanforderungen.
- Pflicht zur doppelten Buchführung und Bilanzierung.
- Publizitätspflicht für Jahresabschlüsse.
Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) – UG (haftungsbeschränkt)
Die Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) (UG) ist eine Sonderform der GmbH, die vor allem für kleinere Unternehmen oder Start-ups attraktiv ist. Sie bietet die Vorteile einer GmbH, erfordert jedoch ein geringeres Startkapital.
Merkmale
- Inhaber: Eine oder mehrere Personen.
- Haftung: Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt.
- Steuern: Wie bei der GmbH unterliegt die UG der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
- Gründung: Notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag und Eintragung ins Handelsregister. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, jedoch müssen mindestens 1
Vorteile
- Geringes Mindestkapital, was den Einstieg erleichtert.
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
- Gleiche Rechte und Pflichten wie bei einer GmbH.
Nachteile
- Rücklagenbildungspflicht: Ein Teil des Jahresüberschusses muss so lange in Rücklagen fließen, bis das Stammkapital der GmbH erreicht ist.
- Größere Skepsis von Geschäftspartnern aufgrund des geringen Stammkapitals.
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist die typische Gesellschaftsform für größere Unternehmen, die einen breiten Kapitalzugang benötigen. Sie ist eine eigenständige juristische Person, deren Kapital durch den Verkauf von Aktien beschafft wird.
Merkmale
- Inhaber: Mindestens eine natürliche oder juristische Person.
- Haftung: Die Aktionäre haften nur mit ihrem Anteil am Grundkapital.
- Steuern: Die AG unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
- Gründung: Ein notariell beurkundeter Gesellschaftsvertrag und eine Eintragung ins Handelsregister sind erforderlich. Das Mindestgrundkapital beträgt 50.000 €, das in Form von Aktien aufgeteilt wird.
Vorteile
- Gute Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung durch den Verkauf von Aktien.
- Haftungsbeschränkung auf das Gesellschaftsvermögen.
- Hohe Akzeptanz und Vertrauen bei Investoren.
Nachteile
- Hohe Gründungs- und Verwaltungskosten.
- Strenge gesetzliche Anforderungen an die Führung und Kontrolle (z. B. Vorstand, Aufsichtsrat, Hauptversammlung).
- Publizitätspflichten und Offenlegung der Jahresabschlüsse.
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA)
Die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) ist eine Mischform aus einer Kommanditgesellschaft (KG) und einer Aktiengesellschaft (AG). Diese Rechtsform wird häufig von größeren Unternehmen gewählt, die Kapital durch Aktienausgabe beschaffen, aber gleichzeitig die Kontrolle in den Händen eines oder mehrerer persönlich haftender Gesellschafter (Komplementäre) halten wollen.
Merkmale
- Inhaber: Mindestens ein Komplementär und mehrere Aktionäre (Kommanditisten).
- Haftung: Der Komplementär haftet unbeschränkt, die Aktionäre haften nur mit ihrem Anteil am Grundkapital.
- Steuern: Die KGaA unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
- Gründung: Erfordert eine Eintragung ins Handelsregister und ein Mindestgrundkapital von 50.000 €, das durch den Verkauf von Aktien aufgebracht wird.
Vorteile
- Gute Möglichkeiten der Kapitalbeschaffung durch die Ausgabe von Aktien.
- Haftungsbeschränkung für die Kommanditisten.
- Der Komplementär behält die Kontrolle über das Unternehmen.
Nachteile
- Hohe Gründungs- und Verwaltungskosten.
- Komplexe Struktur und strenge gesetzliche Anforderungen.
Genossenschaft (eG)
Die Genossenschaft (eG) ist eine Gesellschaftsform, die auf die gemeinsame Förderung und Selbsthilfe ihrer Mitglieder abzielt. Sie wird häufig von Landwirten, Handwerkern oder Wohnungsbaugesellschaften genutzt, um gemeinsame Interessen zu verfolgen.
Merkmale
- Inhaber: Mindestens drei Mitglieder.
- Haftung: Die Haftung ist auf das Vermögen der Genossenschaft beschränkt.
- Steuern: Die Genossenschaft unterliegt der Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer.
- Gründung: Erfordert die Eintragung ins Genossenschaftsregister und eine Satzung.
Vorteile
- Gemeinsame wirtschaftliche Vorteile für die Mitglieder.
- Haftungsbeschränkung auf das Genossenschaftsvermögen.
- Flexibilität in der internen Struktur.
Nachteile
- Komplexe Gründungs- und Verwaltungsanforderungen.
- Mitgliederfluktuation kann zu Unsicherheiten führen.