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Generationswechsel im Handwerk: So gelingt die rechtssichere Betriebsübergabe

Ein gut geplanter Generationswechsel sichert den Fortbestand Ihres Handwerksbetriebs – rechtlich, steuerlich und wirtschaftlich. Unsere Kanzlei in Hamburg, Berlin und München unterstützt Sie mit erfahrenen Fachanwälten bei der Unternehmensnachfolge.

Der demografische Wandel trifft auch das Handwerk: Nachfolge strategisch regeln

Mit dem bevorstehenden Renteneintritt der sogenannten Babyboomer-Generation stehen viele deutsche Unternehmen vor einem tiefgreifenden Wandel – insbesondere im Mittelstand und im familiengeführten Handwerk. Auch auf der Führungsebene entstehen spürbare Lücken. Häufig haben die Kinder der Unternehmerinnen und Unternehmer andere berufliche Pläne oder leben nicht mehr vor Ort – eine familieninterne Nachfolge ist deshalb keine Selbstverständlichkeit mehr.

Dieser strukturelle Wandel stellt viele Betriebe vor komplexe rechtliche, steuerliche und organisatorische Herausforderungen. Eine frühzeitige, professionelle Planung der Übergabe ist entscheidend, um den Bestand und die Wettbewerbsfähigkeit des Betriebs zu sichern.

Unsere Expertise: Rechts- und Nachfolgeberatung für Handwerksbetriebe mit Weitblick

Unsere Kanzlei ist an den Standorten Hamburg, Berlin und München vertreten und spezialisiert auf die rechtliche Begleitung und rechtssichere Planung von Betriebsübergaben im Handwerk. Unser Team aus Fachanwälten für Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht sowie Steuerrecht arbeitet interdisziplinär und praxisnah.

Wir beraten Sie unter anderem zu folgenden Themen:

  • Gesellschaftsrechtliche Gestaltung der Übergabe (z. B. Einbringung in eine GmbH, Änderung der Gesellschaftsstruktur)
  • Testamentarische und erbrechtliche Regelungen, um Konflikte unter Erben und Pflichtteilsberechtigten zu vermeiden
  • Steueroptimierung bei der Betriebsübergabe (Schenkungsteuer, Erbschaftsteuer, Unternehmensbewertung, Ausschluss ertragsteuerlicher Risiken)
  • Gestaltung von Übertragungsverträgen, Vorsorgevollmachten und Notfallplänen
  • Beratung zur Nachfolge innerhalb der Familie oder an externe Dritte

Nachfolge innerhalb der Familie: Unternehmensübergabe mit Nießbrauchsvorbehalt oder gegen Versorgungsleistungen

Familiäre Nachfolgelösungen sehen einen Unternehmensübergang in Stufen vor, wodurch die nachwachsende Unternehmergeneration Schritt für Schritt in die unternehmerische Verantwortung hineinwächst und die unternehmerischen Entscheidungen und Risiken übernimmt. 

Zivilrechtlich sind die entsprechenden Gesellschafts- und ggfs- Arbeitsverträge der Beteiligten abzustimmen sowie ggfs. erbrechtliche Regelungen zu schaffen (Pflichtteilsverzicht), um den Fortbestand des Unternehmens vor unvorhergesehenen Liquiditätsrisiken abzusichern. Gleiches gilt selbstverständlich für die Frage der Schenkung- und Erbschaftsteuer und die individuelle ertragsteuerliche Situation des Unternehmens und aller Beteiligter.

Wesentlicher Bestandteil der Übergabe des Familienunternehmens bleibt schließlich die Versorgung der Übergebergeneration, die durch den Vorbehalt von Nutzungsrechten am Unternehmensertrag (Nießbrauch oder auch Quotennießbrauch) oder aber durch die Vereinbarung von Versorgungsrenten oder die Schaffung von Beschäftigungsverhältnissen für die weichende Geschäftsführung (Beratervertrag).  

Nachfolge außerhalb der Familie: MBO, MBI & Unternehmensverkauf

Wenn keine familiäre Nachfolgelösung möglich ist, kommen externe Optionen in Betracht – zum Beispiel:

  • Management-Buy-out (MBO): Die Übergabe an langjährige Mitarbeiter oder die bestehende Geschäftsführung.
  • Management-Buy-in (MBI): Ein externer Unternehmer oder eine Investorin übernimmt die Leitung des Betriebs.
  • Unternehmensverkauf an Dritte: Die Suche nach einem geeigneten Käufer – z. B. aus dem regionalen Umfeld oder der Branche.

Diese Optionen erfordern sorgfältige rechtliche und steuerliche Planung – von der Vertragsgestaltung über die Kaufpreisermittlung bis hin zur Übergabeorganisation. Unsere Rechtsanwälte und Fachanwälte begleiten Sie über alle Phasen hinweg.


Jetzt Vorsorge treffen – lassen Sie sich beraten!

Der Generationswechsel im Handwerk ist kein kurzfristiges Projekt, sondern ein komplexer Prozess, der idealerweise mehrere Jahre im Voraus geplant wird. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie dabei, Ihre Unternehmensnachfolge sicher, steuerlich optimal und im Sinne aller Beteiligten zu gestalten.

Planen Sie Ihre rechtssichere Betriebsübergabe im Handwerk – vereinbaren Sie jetzt einen Beratungstermin in unserer Kanzlei in Hamburg, Berlin oder München – oder online per Videokonferenz. Sprechen Sie uns an.

Finn R. Dethleff

Rechtsanwalt
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

dethleff@bow.legal

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