Im französischen Immobilienrecht ist es vorgeschrieben, dass der Verkäufer diverse technische Gutachten, bekannt als „diagnostics techniques immobiliers“, erstellen lassen muss. Diese liefern wesentliche Informationen über den Zustand und die Sicherheit der zum Kauf angebotenen Immobilie und helfen dem Käufer einzuschätzen, ob weitere Investitionen notwendig sein werden.
Da diese Gutachten einen entscheidenden Bestandteil des Verkaufsprozesses darstellen, müssen sie bereits zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vorvertrags vorliegen. Sie werden später auch dem notariellen Hauptvertrag als Anhang beigefügt.
Die Kosten dieser Gutachten, die zwischen 250 und 900 Euro liegen, trägt in der Regel der Verkäufer. Makler, die mit dem Verkauf oder der Vermietung beauftragt sind, übernehmen oft die Koordination dieser Aufgaben für die Eigentümer.
Wesentliche Gutachten im Überblick:
Nachfolgend stellen wir Ihnen die wesentlichen technische Gutachten vor:
Energetisches Gutachten („diagnostic de performance énergétique“)
Das energetische Gutachten bewertet die Energieeffizienz und die Treibhausgasemissionen einer Immobilie. Es stuft das Gebäude in Energieklassen von A (sehr effizient) bis G (wenig effizient) ein. Ab 2025 wird es in Frankreich verboten sein, Immobilien der Klasse G zu Wohnzwecken zu vermieten. Ab 2028 wird dies auch für Klasse F gelten.
Ist eine Immobilie in der Klasse G oder F eingestuft, wird ein weiteres Gutachten gefordert („audit énergétique“). Darin wird dem potenziellen Erwerber mögliche energetische Sanierungsmaßnahmen und deren voraussichtlichen Kosten aufgezeigt.
Bleiexpositionsrisiko-Gutachten (« constat de risque d’exposition au plomb »)
Dieses Gutachten ist erforderlich für Wohngebäude, die vor 1949 gebaut wurden, und prüft, ob bleihaltige Materialien verwendet wurden. Regelmäßig finden sich Bleibestände zum Beispiel in der Farbe von Fenstern und Türen. Die Rohre einer Immobilie werden hingegen nicht auf ihren Bleigehalt untersucht.
Asbestgutachten (« état relatif à la présence d’amiante »)
Für Gebäude, deren Baugenehmigung vor 1997 erteilt wurde, ist dieses Gutachten obligatorisch. Es untersucht das Vorhandensein von Asbest in der Immobilie.
Gutachten zur Elektro- und Gasinstallation („état de l’installation intérieure d’électricité et de l’installation intérieure de gaz“)
Diese Gutachten sind notwendig, wenn die Installationen älter als fünfzehn Jahre sind, und bewerten den Zustand der Elektro- und Gasanlagen.
Gutachten zu natürlichen und technologischen Risiken („état des risques naturels et technologiques“)
Dieser Bericht informiert über natürliche und technologische Risiken am Standort der Immobilie, einschließlich Umweltbelastungen. Er beinhaltet zum Beispiel Angaben zum möglichen Überschwemmungs- oder Erdbebenrisiko, zur Waldbrandgefahr oder gibt an, ob sich die Immobilie in einem von Radon (radioaktives chemisches Element) betroffenen Gebiet befindet
Gültigkeit der Gutachten
Die Gutachten sind von unterschiedlicher Gültigkeitsdauer. Nicht selten laufen Gutachten vor der Beurkundung des Hauptvertrages ab und müssen deshalb erneuert werden.
Wir behalten die Gültigkeitsdauer der einzelnen Gutachten im Auge und stellen für unsere Mandanten sicher, dass ihnen keine Nachteile entstehen.
Gutachten / Bericht | Gültigkeit |
Energiegutachten (“diagnostic de performance énergétique / DPE”) | 10 Jahre 5 Jahre für die energetische Überprüfung (“audit énergétique”) den Klassen F und G |
Bleigutachten (“constat de risque d’exposition au plomb / CREP”) | 1 Jahr (Erstellung innerhalb des Jahres vor dem Vorvertrag oder dem Kaufvertrag) 6 Jahre (Mietvertrag) Unbegrenzte Gültigkeitsdauer, wenn das Gutachten bescheinigt, dass keine bleihaltigen Materialen vorhanden sind oder deren Konzentration den festgelegten Schwellenwert nicht übersteigt. |
Asbestgutachten (“état relatif à la présence d’amiante”) | Unbegrenzt gültig Gutachten, die vor dem 1. Februar 2012 erstellt wurden, müssen erneut werden. |
Gutachten über Elektro- und Gasinstallationen (“état de l’installation intérieure d’électricité et de l’installation intérieure de gaz”) | 3 Jahre (Erstellung innerhalb des Jahres vor dem Vorvertrag oder dem Kaufvertrag) 6 Jahre (Mietvertrag) |
Bericht über natürliche und technische Risiken (“état des risques naturels et technologiques”) | 6 Monate (Erstellung innerhalb von 6 Monaten vor der Unterzeichnung des Vorvertrags, Kaufvertrags oder des Mietvertrags) |
Bericht über Lärm- und Flugbelästigung (“état des nuisances et bruits”) | Keine gesetzliche Frist |
Bericht über die nicht-öffentliche Abwasserentsorgung (“assainissement non collectif”) | 3 Jahre |
Gutachten über den Termitenbefall (“état relatif à la présence de termites”) | 6 Monate |
Gutachten über den Hausschwammbefall (“état relatif à la présence de mérules”) | Keine gesetzliche Frist |
Gutachten zur Vermessung der Immobilie (“diagnostic Métrage loi Carrez”) | Unbegrenzt |