Fast jeder Unternehmer weiß dies inzwischen: Das Unternehmen ist im Falle einer Scheidung bedroht. Denn bei der Scheidung wird das Unternehmen im Zugewinn ausgleichspflichtig, wenn ein Ehegatte dies beantragt – also fast immer.
Unternehmerscheidungen sind daher nicht nur aus familienrechtlicher Sicht hochkomplex, sie erfordern auch gesellschaftsrechtliches Know-how. Wir sind seit Jahren auf die Beratung und Durchführung von Unternehmerscheidungen spezialisiert und begleiten sie während des gesamten Scheidungsprozesses.
Inhalt
Die Scheidung als Gefahr für Ihr Unternehmen
Die größte Gefahr für Unternehmen lauert im Scheidungsfall beim sogenannten Zugewinnausgleich. Hier wird der ermittelt, um welchen sich das Vermögen des Ehegatten während der Ehe vergrößert hat, wozu Gewinnentnahmen aber eben auch der Wertzuwachs eines Unternehmens zählen. Übersteigt der Zugewinn des einen Ehegatten den des anderen, muss dieser Zugewinn regelmäßig durch Zahlung des benachteiligten Ehegatten ausgeglichen werden.
Dieser Wertzuwachs kann – insbesondere auch bei Start-ups – sehr hoch sein und entsprechend hohe Ausgleichszahlungen bedeuten. Fehlt es an der notwendigen Liquidität kommt der zahlungspflichtige Ehegatte schnell in Bedrängnis. Dies kann für Unternehmer und Unternehmen existenzbedrohend werden.
Gestaltungsspielraum bei der Bewertungsmethodik
Gerade das Prozedere der Bewertung ist komplex. Eine Bewertung ist nicht gesetzt, sondern hier kommt es auf Fragen der Bewertungsmethodik aber auch auf die richtige zeitliche Strategie an. Präzise Arbeit mit dem Sachverhalt und kluges Vorgehen sind in diesen Konstellationen essentiell. Wir stehen Ihnen mit diesen Kompetenzen und unserer Erfahrung zur Seite.
Risiken ausschließen durch Ehevertrag und Scheidungsfolgenvereinbarung
Um das Unternehmen zu schützen, bevor mit Stellung des Scheidungsantrages das Kind in den Brunnen gefallen ist, können die Ehegatten durch Ehevertrag oder Scheidungsfolgenvereinbarung vorsorgen und beispielsweise Unternehmen aus dem Zugewinn ausklammern.
Aus Unternehmenssicht sind solche Vereinbarungen dringend anzuraten, weshalb inzwischen in vielen Gesellschaftsverträgen eine Verpflichtung zum Abschluss eines Ehevertrages aufgenommen wird. Verlinkung Ehevertrag Unternehmen