Kanzlei für Familienrecht – Ihre Experten in Berlin, Hamburg und München

Unternehmerscheidung Fachanwalt – Ohne Risiko für Ihr Unternehmen

Eine Unternehmerscheidung kann ohne fachkundige Beratung existenzbedrohend werden. Der Zugewinnausgleich bei Unternehmen führt häufig zu Liquiditätsproblemen oder erzwingt den Verkauf der Firma.

Als spezialisierte Fachanwälte für Unternehmerscheidung vereinen wir Familienrecht und Gesellschaftsrecht – für Ihren optimalen Schutz. Wir begleiten Unternehmer in Hamburg, Berlin, München und bundesweit durch den gesamten Scheidungsprozess. Sprechen Sie uns an.

Unternehmerscheidung: Die existenzielle Bedrohung

Eine Unternehmerscheidung gefährdet nicht nur die Ehe, sondern die gesamte berufliche Existenz. Bei der Scheidung wird der Zugewinnausgleich für Unternehmen zur Kostenfalle: Hat Ihre Firma während der Ehe an Wert gewonnen, steht dem Ex-Partner die Hälfte dieser Wertsteigerung zu.

Konkret bedeutet das: Ein Unternehmen, das bei der Heirat 200.000 Euro wert war und heute 1,2 Millionen Euro wert ist, löst eine Ausgleichszahlung von 500.000 Euro aus. Diese Summe ist selten liquide vorhanden – dann sind die Folge Notverkäufe, Firmenzerschlagung oder Insolvenz.

Besonders Start-ups und schnell wachsende Unternehmen sind gefährdet, da explosive Wertsteigerungen keine Seltenheit sind. Ohne fachkundige Beratung durch einen Fachanwalt für Unternehmerscheidung wird aus der privaten Krise schnell eine Unternehmenskrise.

Zugewinnausgleich bei Unternehmen: Bewertung und Gestaltung

Die Unternehmensbewertung entscheidet über Ihre finanzielle Zukunft – und hier gibt es erheblichen Gestaltungsspielraum. Das Gesetz schreibt keine bestimmte Bewertungsmethode vor.

Es hat sich eine bestimmte Methode für die Bewertung von Unternehmen im Familienrecht durchgesetzt, die sogenannte IDW S 13 Methode. Diese Methode vereint bewährte Methoden, nämlich:

  • Ertragswertverfahren: Fokus auf zukünftige Gewinne (oft ungünstig für Unternehmer)
  • Substanzwertmethode: Bewertung der Vermögensgegenstände (bei vermögensintensiven Betrieben vorteilhaft)
  • Modifizierte Ertragswertmethode: Berücksichtigt Unternehmerlohn und begrenzte Ertragsdauer

Es kommt bei der Bewertung auf viele Faktoren an.  Unsere erfahrenen Fachanwälte für Unternehmerscheidung arbeiten mit Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern zusammen und können so die Bewertung für Sie steuern.

Entscheidende Faktoren: Unternehmerlohn, latente Steuerlast, Bewertungsstichtag und Liquidationswert. Unsere Doppelkompetenz in Familienrecht und Gesellschaftsrecht ermöglicht eine strategisch optimale Bewertung.

Ehevertrag für Unternehmer: Präventiver Schutz

Ein Ehevertrag ist für Unternehmer überlebenswichtig. Optimal ist die Vorsorge vor der Heirat oder Firmengründung, aber auch nachträgliche Scheidungsfolgenvereinbarungen bieten wirksamen Schutz.

Bewährte Schutzstrategien:

• Modifizierte Zugewinngemeinschaft: Das Unternehmen wird vom Zugewinnausgleich ausgenommen, andere Vermögenswerte bleiben teilbar

• Gütertrennung: Kompletter Ausschluss des Zugewinnausgleichs (Achtung: steuerliche Nachteile im Todesfall)

• Ratenzahlungsvereinbarung: Entzerrung möglicher Ausgleichszahlungen über mehrere Jahre

• Bewertungsfestlegung: Vorab vereinbarte Bewertungsmethoden oder Wertgrenzen der Unternehmensbewertung

Gesellschaftsrechtlicher Hinweis: Moderne Gesellschaftsverträge enthalten häufig Ehevertragsklauseln, die Gesellschafter zum Abschluss entsprechender Vereinbarungen verpflichten – ein weiterer Grund, frühzeitig zu handeln.

Fachanwälte für Unternehmerscheidung: Ihre Vorteile

Unternehmerscheidung ist Chefsache – und gehört in die Hände spezialisierter Fachanwälte. Als eine der wenigen Kanzleien vereinen wir Fachanwälte für Familienrecht und Gesellschaftsrecht unter einem Dach.

Ihr konkreter Mehrwert:

  • Doppelte Fachkompetenz: Familienrecht trifft Gesellschaftsrecht – optimal für Unternehmerscheidungen
  • Standorte Hamburg, Berlin, München: Persönliche Beratung vor Ort oder digital
  • Präventive Beratung: Von der Unternehmensgründung bis zur Nachfolgeplanung
  • Krisenmanagement: Wenn die Scheidung bereits eingereicht ist
  • Mandantenkreis: Langjährige Erfahrung mit vermögenden Unternehmern und Gesellschaftern

Nächster Schritt: Vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Wir analysieren Ihre Situation und entwickeln eine maßgeschneiderte Schutzstrategie für Ihr Unternehmen.

Sprechen Sie uns an.

Sybill Offergeld

Rechtsanwältin
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