Kompetente Begleitung bei der Adoption Minderjähriger
Die Adoption eines minderjährigen Kindes ist ein bedeutender Schritt mit weitreichenden rechtlichen, familiären und auch emotionalen Folgen.
Wir unterstützen Sie bei allen Aspekten des Adoptionsverfahrens, um sicherzustellen, dass der Prozess reibungslos und erfolgreich verläuft.
Inhalt
Bedeutung der Adoption
Die Adoption eines minderjährigen Kindes ermöglicht es, einem Kind ein neues Zuhause und eine liebevolle Familie zu bieten. Rechtlich gesehen, wird ein Eltern-Kind-Verhältnis zwischen den Adoptiveltern und dem Kind geschaffen, das dem einer biologischen Familie gleichgestellt ist. Das adoptierte Kind erhält somit die gleichen Rechte und Pflichten wie ein leibliches Kind, einschließlich Erb- und Unterhaltsansprüche.
Gleichzeitig wird das rechtliche Eltern-Kind-Verhältnis zu den leiblichen Eltern beendet. Eine Adoption ist somit nicht bloß für Adoptiveltern und Adoptivkind bedeutsam. Sie betrifft auch die Rechte und Pflichten der leiblichen Eltern sowie der Geschwisterkinder.
Voraussetzungen einer Adoption
Um ein minderjähriges Kind zu adoptieren, müssen bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sein. Maßgeblich ist bei allem das Kindeswohl: die Adoption muss dem Wohl des Kindes dienen und seine Entwicklung fördern.
Wer ein minderjähriges Kind adoptieren will, muss daher unbeschränkt geschäftsfähig und mindestens 25 Jahre alt sein. Lediglich bei der Stiefkindadoption genügt es, wenn einer der Ehegatten 25 Jahre und der andere mindestens 21 Jahre als ist. Auch soll zwischen Adoptivkind und -eltern kein allzu großer Altersunterschied (lange galt eine Grenze von 40 Jahren) bestehen, um „Großelternsituationen“ zu vermeiden. Gerade bei Patchworkfamilien kommt es allerdings häufiger zu größeren Altersunterschieden, weshalb bei Stiefkindadoptionen vermehrt von diesem Grundsatz abgesehen wird.
Die Adoptiveltern müssen zudem ihre Eignung nachweisen und in der Lage sein, dem Kind ein stabiles und liebevolles Zuhause zu bieten. Zu diesem Zweck lebt das Kind für eine Probezeit zur sogenannten „Adoptionspflege“ bei den Adoptiveltern. In dieser Zeit wird die Beziehung zwischen den Adoptiveltern und dem Kind beobachtet, um abschätzen zu können, ob ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis entstehen kann.
Schließlich ist grundsätzlich immer die Zustimmung der leiblichen Eltern erforderlich. Nur wenn schwerwiegende Gründe vorliegen, kann die Adoption auch ohne diese Zustimmung erfolgen. Ist das Adoptivkind mindestens 14 Jahre alt, kann es der Adoption selbst zustimmen bzw. seine Zustimmung verweigern.
Ablauf des Adoptionsverfahrens
Das Adoptionsverfahren ist in verschiedene Phasen eingeteilt. Sofern die Adoptiveltern noch Unterstützung bei der Vermittlung eines Kindes benötigen, ist die Adoptionsvermittlungsstelle des Jugendamtes einzuschalten. Sie hilft dabei, für Kinder die geeigneten Adoptiveltern zu finden und begleitet den Prozess, der auch eine Pflegezeit bei den Adoptiveltern beinhaltet.
Nach Abschluss der vorgenannten Station oder bei einer Stiefkindadoption – wenn also das minderjährige Kind schon lange beim Adoptivelternteil lebt – kann der Adoptionsantrag beim Familiengericht gestellt werden.
- Vorbereitung Antrag: Der Antrag auf Adoption muss gut vorbereitet werden; schon hier ist anwaltliche Hilfe sinnvoll. Er muss die persönliche Verhältnisse und Standesangeben enthalten, das örtlich zuständige Gerichtmuss ermittelt werden. Sodann müssen verschiedenen Urkunden beigefügt werden; auch bei der Beschaffung und Auswahl kann der Anwalt behilflich sein.
- Notarielle Beurkundung: Der Antrag enthält obligatorisch Angaben, die an Eides statt erklärt werden müssen. Daher muss er beim Notar notariell beurkundet werden.
- Familiengerichtliches Verfahren: Nach Beurkundung reicht der Notar den Antrag auf Adoption beim zuständigen Familiengericht ein. Das Familiengericht prüft die Voraussetzungen für die Adoption. Ja nach Fall werden mündliche Anhörungen, möglicherweise mit weiteren Beteiligten, durchgeführt.
- Adoptionsbeschluss: Wenn das Gericht nach Prüfung am Ende des Verfahrens zum Ergebnis kommt, dass alle Voraussetzungen der Adoption gegeben sind, spricht es die Adoption durch Beschluss aus.
Rechtsfolgen der Adoption
Durch den Adoptionsbeschluss entsteht zwischen Adoptivkind und -eltern ein rechtliches Eltern-Kind-Verhältnis. Aus diesem folgen die gleichen Rechte und Pflichten, die auch leibliche Eltern und Kinder verbinden. Dies betrifft insbesondere das Sorgerecht und Unterhaltsansprüche des Kindes.
Weitere Rechtsfolgen hat die Adoption für die Erbfolge. Das Adoptivkind ist auch erbrechtlich leiblichen Kindern gleichgestellt, erwirbt also Erb- und Pflichtteilsansprüche. Zudem erhält das Kind den Familiennamen der Adoptivfamilie.
Besonderheiten bei der Stiefkindadoption
Bei der Stiefkindadoption wird das leibliche Kind des Partners oder der Partnerin adoptiert. Im Wesentlichen gelten die gleichen Grundsätze wie bei der „normalen“ Adoption. Lediglich einige Besonderheiten begünstigen die Adoption eines Stiefkindes.
Neben der oben bereits genannten Aufweichung der Altersgrenze müssen die Eltern bei einer Stiefkindadoption seit einer Gesetzesänderung nicht mehr verheiratet sein. Es genügt eine „feste Lebensgemeinschaft“. Als solche gilt, wer seit mindestens 4 Jahren oder mit einem gemeinsamen Kind als Familie zusammenlebt.
Auch kann durch die bereits bestehende Familienkonstellation bereits ein echtes Eltern-Kind-Verhältnis gewachsen sein, was die Pflegezeit erheblich verkürzen kann.
Adoption Erwachsener oder Adoptionen mit Auslandsbezug
Weitere Besonderheiten gelten bei der Adoption bereits volljähriger Kinder oder bei Adoptionen mit Auslandsbezug. Informationen hierzu finden Sie hier:
- Erwachsenenadoption
- Adoption mit Auslandsbezug (folgt)
Unser Beratungsangebot rund um Ihre Adoption
Mit unserer langjährigen Erfahrung im Adoptionsrecht und unserer Expertise im Familien-, Erb- und Steuerrecht stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Adoption minderjähriger Kinder und Stiefkinder zur Seite. Wir begleiten Sie durch den gesamten Adoptionsprozess, klären alle rechtlichen Fragen und sorgen dafür, dass Ihre Interessen bestmöglich vertreten werden.
FAQ zur Adoption von Kindern und Stiefkindern
Eine Adoption wird durch das Familiengericht ausgesprochen.
Sofern Sie sich noch um die Vermittlung eines Kindes bemühen wollen, raten wir, sich mit den Adoptionsvermittlungsstellen in Verbindung zu setzen.
Bei Stiefkindadoptionen oder wenn Sie bereits ein minderjähriges Kind zur Pflege hatten, können Sie das gerichtliche Adoptionsverfahren ins Auge fassen. Es muss ein Antrag vorbereitet und sodann notariell beurkundet werden. Wir helfen Ihnen bei der Vorbereitung und begleiten Sie sicher und kompetent durch das Verfahren.
Im Falle der Adoption eines minderjährigen Kindes bedarf es der Einwilligung der leiblichen Eltern. Wenn diese in Ausnahmefällen nicht zu erlangen ist , kann das Gericht die Einwilligung ersetzen. Dies aber nur, wenn die Adoption und die Ersetzung der Einwilligung dem Wohle des Kindes entsprechen, hierfür müssen verschiedenen rechtliche und tatsächliche Voraussetzungen erfüllt sein, die das Familiengericht gründlich prüft.
In Fällen der Stiefkindadoption ist das Verfahren oft erleichtert. Die Einwilligung des leiblichen Elternteiles ist aber noch immer erforderlich. Auch bei Stiefkindadoptionen führen wir Sie sicher durch den Prozess.