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Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge – rechtssicher planen

Wesentlich für eine vorausschauende Planung der Vermögensnachfolge ist in der Regel die Erstellung eines individuellen Testaments oder eines Erbvertrags. In einer solchen letztwilligen Verfügung legen Erblasser fest, wie ihr Vermögen nach dem Tod verteilt werden soll. Gleichzeitig können darin rechtlich verbindlich bestimmte Regelungsziele und Wünsche festgeschrieben werden – etwa zum Sorge- oder Umgangsrecht minderjähriger Kinder oder zur Unterstützung gemeinnütziger Zwecke.

Neben diesen Verfügungen von Todes wegen kann es sinnvoll und steuerlich vorteilhaft sein, Vermögen bereits zu Lebzeiten auf die nächste Generation zu übertragen. Eine solche Vermögensübertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge ermöglicht es, erbschaftsteuerliche Freibeträge gezielt zu nutzen, Pflichtteilsansprüche zu reduzieren und spätere Erbstreitigkeiten zu vermeiden. Besonders bei größeren Vermögenswerten wie Immobilien, Unternehmensanteilen oder landwirtschaftlichem Besitz ist die vorweggenommene Erbfolge ein zentrales Instrument der Nachlassplanung.

Wir verstehen unsere Tätigkeit im Bereich Vermögensnachfolge und lebzeitiger Schenkung als ganzheitlich: von der Testamentserrichtung über die steuerlich optimierte Übertragung von Vermögenswerten zu Lebzeiten bis hin zur rechtlichen Absicherung aller Beteiligten. Niemand sollte sein Vermögen ohne professionelle Beratung, ohne Eigenabsicherung und ohne strukturierte Nachfolgeplanung aus der Hand geben.

Vertrauen Sie auf unsere umfassende Expertise in der Gestaltung von individuellen Nachfolgekonzepten, die sowohl emotionale als auch steuerrechtliche und wirtschaftliche Aspekte berücksichtigen.

Sie finden hier weitergehende und hilfreiche Informationen:


Wir begleiten Sie bei der rechtssicheren Umsetzung der vorweggenommenen Erbfolge – mit Erfahrung aus hunderten erfolgreich konzipierten und umgesetzten Vermögensübertragungen.  Unsere Anwälte und Fachanwälte für Erbrecht, Steuerrecht und Gesellschaftsrecht stehen Ihnen in Hamburg, Berlin und München oder digital zur Seite. Sprechen Sie uns an.


FAQs Vermögensnachfolge und vorweggenommene Erbfolge

Das deutsche Erbrecht bestimmt, dass Ihr Nachlass, also alle positiven Vermögensbestandteile wie z.B. Immobilien und Bankguthaben, aber auch alle Verbindlichkeiten wie z.B. Steuerverbindlichkeiten oder Darlehensschulden automatisch auf den oder die Erben übergehen. Der Erbe oder die Erben treten also automatisch in die rechtlichen „Fußstapfen“ des Erblassers oder der Erblasserin.

Als Erbe treten Sie automatisch die Rechtsnachfolge der verstorbenen Person an. Sie werden EigentümerIn bzw. InhaberIn aller materiellen und immateriellen Güter der oder des Verstorbenen, übernehmen auch die eventuell bestehenden Schulden und treten in die bestehenden Verträge ein.

Ein guter Anwalt bzw. eine gute Anwältin hört Ihnen ersteinmal zu und lässt sich den vollständigen Sachverhalt und die aufgetretenen oder drohenden Schwierigkeiten Ihres konkreten Falles schildern. Sodann erarbeitet der Anwalt oder die Anwältin mit Ihnen einen Plan, um Ihre Zielvorstellungen rechtlich umzusetzen.

Gute Anwälte halten sich in aller Regel mit Erfolgszusagen zurück und vermitteln Ihnen eine realistische Einschätzung Ihrer rechtlichen Position und Ihrer Rechtsansprüche sowie deren konkreter Durchsetzbarkeit.

Häufig bildet die gesetzliche Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) die Untergrenze der Anwaltsvergütung. Üblich sind ferner Zeithonorare, also die Abrechnung der anwaltlichen Tätigkeit auf der Grundlage eines Stundensatzes. In Einzelfällen können auch Pauschalhonorare entstehen, z. B. Im Zusammenhang mit der Errichtung eines Testamentsentwurfes.

Das Wichtigste ist: Vor dem Auftrag muss Klarheit und Einvernehmen zwischen Ihnen und Ihrem Anwalt oder Ihrer Anwältin über das Honorar herrschen. 

 

Ralph Butenberg, LL.M.

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