Die häufig beste Nachfolgelösung für viele Familienunternehmen ist die Übertragung des Unternehmens in vorweggenommener Erbfolge. In diesem Rahmen können Unternehmen oder Gesellschaftsanteile bereits zu Lebzeiten an den designierten Nachfolger oder die Nachfolgerin übertragen werden. Die Versorgung der Elterngeneration kann beispielsweise durch rechtliche Mechanismen wie Nießbrauchsvorbehalte oder gegen direkte und konkret vereinbarte Versorgungsleistungen erfolgen. Flankierend zur Wahrung der Kontrolle und Einfluss der erfahrenen Elterngeneration sollten vertragliche Widerrufsrechte und Rückforderungsmöglichkeiten für den Fall der wirtschaftlichen Fehlentwicklung im Übertragungsvertrag vereinbart werden.
Alle unentgeltlichen oder teilentgeltlichen Vermögensübertragungen unterliegen der Schenkungsteuer. Bei Betriebsvermögen können umfangreiche Steuerfreistellungen nach §§ 13a und 13b ErbStG in Anspruch genommen werden. Besonders wichtig ist deshalb, die Voraussetzungen für diese Steuerfreistellungen genau zu prüfen, insbesondere wenn die persönlichen Freibeträge des Nachfolgers oder der Nachfolgerin nicht ausreichend sind.
Darüber hinaus können gesellschaftsrechtliche Anpassungen notwendig sein, um die Unternehmensfortführung unter den geänderten Bedingungen bestmöglich zu unterstützen. Dies kann Änderungen im Gesellschaftsvertrag oder sogar die Änderung der Rechtsform des Unternehmens beinhalten.
Sollten neben dem Unternehmensnachfolger weitere nahe Angehörige existieren, müssen deren potenziellen Pflichtteilsansprüche berücksichtigt werden. Bei Übertragungen zu Lebzeiten können Pflichtteilsergänzungsansprüche entstehen, die bis zu zehn Jahre nach der Übertragung wirksam bleiben. Diese Ansprüche können die Nachfolge erheblich beeinträchtigen und stellen Störfaktoren dar. Denkbar sind Pflichtteilsverzichtsverträge, ggfs. gegen Abfindung.
Neben unentgeltlichen Übergabeszenarien im Familienkreis kommt bei der Unternehmensnachfolge außerhalb der Familie in der Regel der Verkauf des Unternehmens an Investoren oder an das eigene Management in Betracht.
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FAQ:
Mindestens zwei: Sie haben ausreichend Zeit, verschiedenen Übergabemodalitäten zu prüfen und ggfs. unterschiedliche Nachfolgekandidaten zu testen. Sie können steuerlich optimale Strukturen schaffen. Sie haben ferner die Möglichkeit ausreichende Notfallpläne zu machen.
Wahrscheinlich niemand. Entscheidend ist Ihre Sicht als Unternehmer oder Unternehmerin auf ihr Unternehmen und Ihre konkreten Nachfolgeoptionen. Bei der Prüfung und Bewertung verschiedener rechtlicher und steuerlicher Situationen helfen wir. Die konkrete Entscheidung und Auswahl der Optionen treffen Sie.