Pflichtteilsrecht – Rechtsberatung für Angehörige und Erben
Das Pflichtteilsrecht ist ein zentraler Bestandteil des Erbrechts. Es sichert nahen Angehörigen einen Mindestanteil am Nachlass – selbst dann, wenn sie durch ein Testament enterbt oder benachteiligt wurden. Wer seinen Pflichtteil geltend machen möchte, steht oft vor schwierigen rechtlichen, finanziellen und emotionalen Fragen. Dasselbe gilt für Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden.
Pflichtteil ist nicht nur Paragrafenwerk – es ist Ihr gutes Recht. Wir sorgen dafür, dass Sie wissen, was Ihnen zusteht, welche Schritte jetzt sinnvoll sind und wie Sie zügig zu Ergebnissen kommen. Klarer Fahrplan, transparente Kosten, persönliche Begleitung – in Hamburg, Berlin und München sowie bundesweit per Video.
Als Fachanwälte und Anwälte für Erbrecht verfügen wir über die notwendige Spezialisierung und die Erfahrung, auch komplexe Fälle effizient und mit dem nötigen Fingerspitzengefühl zu begleiten. Sprechen Sie uns an.
Inhalt
Der Pflichtteilsanspruch
Pflichtteilsberechtigt sind nahe Angehörige: Ehegatten, eingetragene Lebenspartner, Kinder und – wenn die Kinder bereits verstorben sind – Enkel. Eltern können ebenfalls anspruchsberechtigt sein, wenn keine Nachkommen vorhanden sind. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils und wird ausschließlich in Geld ausgezahlt – ein Anspruch auf bestimmte Gegenstände oder Immobilien besteht nicht.
Um den Pflichtteil erfolgreich geltend zu machen, müssen Betroffene zunächst Bescheid über den Nachlassbestand und über die Werte aller Nachlassgüter wissen. Aus den entsprechenden Angaben des oder der Erben, auf die ein Rechtsanspruch besteht, kann die Pflichtteilsforderung ermittelt werden. In der Praxis kommt es hier häufig zu Streitigkeiten – etwa über die Bewertung von Immobilien, den Verbleib von Nachlassgegenständen oder über versteckte Vermögensverschiebungen.
Pflichtteilsergänzungsansprüche
Wurde der Nachlass vor dem Erbfall durch Schenkungen gezielt reduziert, können pflichtteilsberechtigte Personen unter Umständen einen sogenannten Pflichtteilsergänzungsanspruch geltend machen. Dieser betrifft Schenkungen innerhalb der letzten zehn Jahre vor dem Tod des Erblassers. Nicht alle Zuwendungen werden in vollem Umfang berücksichtigt. Es kommt auf den Zeitpunkt und den Zweck der Schenkung an.
Auch hier gilt: Die rechtlich und wirtschaftlich fundierte Bewertung des Ergänzungsnachlasses ist entscheidend. Wir arbeiten bei Bedarf mit Steuerberaterinnen, Sachverständigen oder Gutachtern zusammen, um durchsetzbare Ergebnisse zu erzielen.
Pflichtteilsverzicht und Pflichtteilsentzug
Es besteht die Möglichkeit, den Pflichtteil zu Lebzeiten durch notariellen Vertrag einvernehmlich zu regeln – etwa gegen eine Abfindung. Ein solcher Pflichtteilsverzicht kann sinnvoll sein, um spätere Konflikte zu vermeiden oder den Familienfrieden zu erhalten. Anders verhält es sich beim Pflichtteilsentzug: Dieser ist nur in engen Ausnahmefällen möglich, etwa bei schweren Verfehlungen gegenüber dem Erblasser. Die Anforderungen an Form und Begründung sind hoch – und viele Entziehungsversuche scheitern im Streitfall vor Gericht.
Typische Fragestellungen in unserer Beratung
- Welche Ansprüche bestehen im konkreten Fall?
- Wie wird der Pflichtteil berechnet?
- Welche Fristen müssen beachtet werden?
- Was ist im Zusammenhang mit Schenkungen oder Immobilienbesitz zu beachten?
- Wie lässt sich ein Pflichtteilsstreit vermeiden oder zielführend lösen?
Wir vertreten sowohl Pflichtteilsberechtigte als auch Erben, die mit Pflichtteilsforderungen konfrontiert werden. Je nach Interessenlage prüfen wir Möglichkeiten der Vermeidung, Minimierung oder Durchsetzung. Ziel ist dabei nicht immer der Rechtsstreit – häufig lässt sich eine sachgerechte Einigung auf außergerichtlichem Wege erzielen.
Pflichtteilsrecht in Patchworkfamilien und Unternehmerhaushalten
In Patchworkkonstellationen oder bei größeren Vermögen – etwa mit Betriebsvermögen oder Auslandsbezug – wird das Pflichtteilsrecht besonders anspruchsvoll. Hier sind gute Gestaltungsmöglichkeiten gefragt, die zu Lebzeiten getroffen werden müssen. Wir beraten Sie bei der Nachfolgeplanung ebenso wie im konkreten Erbfall. Auch stiftungsrechtliche und steuerliche Aspekte fließen in unsere Beratung ein, wenn es sinnvoll und notwendig ist.
Persönliche Beratung an unseren Standorten oder bundesweit
Unsere Kanzlei ist an den Standorten Hamburg, Berlin und München tätig. Wir beraten Sie gern persönlich vor Ort oder bundesweit per Telefon oder Video. Ersteinschätzungen sind in der Regel kurzfristig möglich. Wir vertreten unsere Mandantinnen und Mandanten außergerichtlich und gerichtlich in allen Fragen rund um das Pflichtteilsrecht.
Wenn Sie unsicher sind, ob Sie einen Anspruch haben, oder wissen möchten, wie Sie sich gegen eine Pflichtteilsforderung verteidigen können, nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.



