Die Einleitung eines Betreuungsverfahrens geschieht niemals leichten Herzens. Immer geht es um Situationen, in denen ein Mensch nicht mehr selbst für sich sorgen kann und Unterstützung zur Geltendmachung seiner Rechte benötigt.
In unserer täglichen Praxis helfen wir bei Betreuungsanregungen und stehen unseren Mandantinnen und Mandanten in dem gerichtlichen Betreuungsverfahren zur Seite.
Was ist eine Betreuungsanregung?
Eine Betreuungsanregung ist der formale Vorschlag, ein rechtliches Betreuungsverfahren für eine volljährige Person einzuleiten, die aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht in der Lage ist, ihre Angelegenheiten selbstständig zu regeln. Dies kann auf psychische Krankheiten, geistige oder körperliche Beeinträchtigungen zurückzuführen sein. Die Anregung zur Betreuung kann von Verwandten, Bekannten, Ärzten oder anderen beteiligten Personen oder Institutionen gestellt werden und muss beim zuständigen Betreuungsgericht eingereicht werden.
Verlauf eines Betreuungsverfahrens
Das Betreuungsverfahren beginnt mit der Einreichung der Betreuungsanregung bei dem zuständigen Betreeungsgericht (Amtsgericht). Nachdem das Gericht die Anregung erhalten hat, wird für die betroffene Person ein Verfahrenspfleger bestellt und ein Sachverständigengutachten eingeholt, um den Betreuungsbedarf der betroffenen Person zu prüfen. Dieser Prozess dient dazu, sicherzustellen, dass die Rechte und der Wille der betroffenen Person gewahrt bleiben. Nach Bewertung aller Informationen entscheidet das Gericht, ob eine rechtliche Betreuung angeordnet wird und wer als Betreuer fungieren soll. Der Betreuer wird dann in den Bereichen tätig, in denen die betreute Person Unterstützung benötigt, wie z.B. Gesundheitsfürsorge, Vermögensverwaltung oder Vertretung gegenüber Behörden. Es gilt das Prinzip der Erforderlichkeit, wonach nur in den Bereichen eine rechtliche Betreuung eingerichtet wird, in denen es notwendig ist.
Vertrauen Sie unserer gemeinsamen jahrzehntelangen praktischen Erfahrung als Rechtsanwälte und spezialisierte Fachanwälte.
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FAQs Betreuungsanregungen und Vertretung in Betreuungsverfahren
Ein Betreuungsverfahren kann durch einen Antrag bei dem zuständigen Betreuungsgericht (Amtsgericht des Wohnortes) eingeleitet werden. Die Betreuungsgerichte reagieren in aller Regel sehr schnell auf entsprechende Anträge und Mitteilungen.