Charlotte Waterkotte

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Französisches Recht, Erbrecht, Private Clients

Rechtsanwältin Charlotte Waterkotte verstärkt das Team für französisches Recht bei bow legal.
Durch ihre fundierte, internationale Ausbildung, ausgeprägte Sprachkompetenz und interkulturelle Erfahrung ist sie in der Lage, komplexe grenzüberschreitende Sachverhalte präzise zu erfassen und lösungsorientiert zu begleiten.

Sie berät Mandantinnen und Mandanten überwiegend in grenzüberschreitenden Angelegenheiten zwischen Deutschland und Frankreich. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf dem Zivil- und Wirtschaftsrecht sowie dem Internationalen Privatrecht. Durch ihre enge Zusammenarbeit mit Dr. Cécile Walzer bietet sie eine spezialisierte Begleitung bei komplexen deutsch-französischen Mandaten – insbesondere im Erbrecht sowie bei immobilienrechtlichen Fragestellungen.

Sie berät bei deutsch-französischen Erbfällen und unterstützt bei der Nachfolgeplanung. Im französischen Immobilienrecht begleitet Charlotte Waterkotte bei Transaktionen und Verwaltungsfragen rund um Immobilienbesitz in Frankreich.

Aber auch rein nationale Mandate – insbesondere im Erbrecht – werden von ihr betreut. Ihre Beratung erfolgt fließend auf Deutsch, Französisch oder Englisch.

Charlotte Waterkotte

Rechtsanwältin
Fachspezifische Zusatzausbildungen
Französisch und Wirtschaft

Werdegang & Qualifikation

Zusatzqualifikation

Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im Französischen Recht

Wirtschaftswissenschaftliche Zusatzausbildung

Sprachen

Deutsch

Französisch

Englisch

Charlotte Waterkotte studierte Rechtswissenschaften mit dem Schwerpunkt Europäisches und Internationales Privatrecht in Osnabrück. Sie absolvierte dort zusätzlich die Fachspezifische Fremdsprachenausbildung im Französischen Recht, die sie als Jahrgangsbeste abschloss. Ihr Referendariat leistete sie am Hanseatischen Oberlandesgericht Hamburg ab.

Ihre Expertise im französischen Recht basiert neben der fundierten Ausbildung auf langjährigen Auslandsaufenthalten in Paris sowie Stationen bei der Ständigen Vertretung Deutschlands bei der UNESCO in Paris und in deutsch-französischen Kanzleien.

Vor ihrem Einstieg bei bow legal sammelte Charlotte Waterkotte weitreichende praktische Erfahrungen in einer großen internationalen Wirtschaftskanzlei sowie in der Rechtsabteilung eines global führenden, deutsch-französisch geprägten Industrieunternehmens.

Ergänzend war Charlotte Waterkotte wissenschaftlich an verschiedenen Lehrstühlen der Universitäten Osnabrück und Hamburg tätig. Im Rahmen ihrer rechtsvergleichenden Promotion zur Vererbbarkeit von Geldentschädigungsansprüchen bei Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts in Deutschland und Frankreich forschte sie unter anderem am Max-Planck-Institut für ausländisches und internationales Privatrecht.

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